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Anhörungsfrist zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule wird verlängert

Mittwoch, 15.02.2012

Es geht um die Zukunft des Schweizer Vorsorgesystems, das aus den Fugen zu geraten droht: Der Bericht des Bundesrates zur Zukunft der 2. Säule enthält Reformpunkte, die heiss umstritten sind. Die Anhörungsfrist wird daher verlängert.

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat Ende Dezember 2011 die Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule eröffnet. Dieser Bericht enthält eine umfassende Problemanalyse sowie Lösungsansätze zu verschiedenen Reformpunkten. Ausserdem wird aufgezeigt, in welche Richtung sich die berufliche Vorsorge in den nächsten Jahren entwickeln soll.

2. Säule ist noch im Aufbau

Wie die Autoren des Berichts festhalten, hat das 3-Säulen-System erheblich zur Verminderung von Altersarmut beigetragen. So bezieht heute knapp ein Drittel der Ehepaarhaushalte in der Schweiz Leistungen aus allen drei Säulen. Knapp die Hälfte der Ehepaarhaushalte erhält Renten aus der 1. und der 2. Säule. Dabei gilt es gemäss den Autoren zu berücksichtigen, dass sich die 2. Säule noch immer im Aufbau befindet. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist auf den 1. Januar 1985 in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass erst im Jahre 2025 Renten ausbezahlt werden, deren Höhe auf einer vollen Beitragsdauer basiert.

Etliche Reformpunkte sind stark umstritten

Ein umstrittener Punkt ist etwa der Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge, der gesenkt werden soll. Eine Anpassung haben 72,7% der Schweizer Stimmbevölkerung am 7. März 2010 jedoch abgelehnt. Auch die Verschärfung der Bestimmungen zur Überschussverteilung für Versicherungsgesellschaften, die so genannte Legal Quote, ist umstritten. Versicherungsgesellschaften müssen den Versicherten einen gesetzlich vorgeschriebenen Anteil der in der beruflichen Vorsorge erwirtschafteten Überschüsse gutschreiben. Die Legal Quote regelt, wie dieser Anteil zu berechnen ist. Den Rest des Überschusses dürfen die Gesellschaften einbehalten. Diskussionsstoff liefern auch die Verwaltungskosten in der beruflichen Vorsorge, welche von vielen als zu hoch taxiert werden.

Bundesrat plant Reformagenda

Auf vielseitigen Wunsch der Anhörungsteilnehmer und in Absprache mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern wird die Anhörungsfrist nun bis zum 30. April 2012 verlängert. Der Bundesrat will den Bericht nach der Anhörung bereinigen und mit konkreten Reformvorschlägen im Sinne einer Reformagenda dem Parlament vorlegen.

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