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«An einer korrekten Finanzierung führt kein Weg vorbei»

Freitag, 28.01.2011

Alle wollen weiterhin bestmögliche Leistungen aus der zweiten Säule beziehen. Findet sich jedoch keine politische Mehrheit für die notwendige Anpassung der Renten an die Realität, sind Massnahmen auf der Finanzierungsseite unvermeidlich.

Mit einer deutlichen Mehrheit von über 72% hat das Schweizer Stimmvolk die Vorlage von Bundesrat und Parlament für eine Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes im März 2010 abgelehnt.

Dieses Nein zeige zwar, dass die Schweizerinnen und Schweizer weiterhin bestmögliche Leistungen aus der zweiten Säule wollten. Das sei nachvollziehbar. An einer korrekten Finanzierung dieser Leistungen führe jedoch kein Weg vorbei, wie Erich Walser, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) unlängst äusserte.

«Leidtragende eines zu hohen Umwandlungssatzes sind die Erwerbstätigen»

«Wir bedauern sehr, dass sich das Stimmvolk nicht mit sachlichen Argumenten von der Notwendigkeit der massvollen Anpassung überzeugen liess», erklärte Walser. Für die in der beruflichen Vorsorge tätigen Lebensversicherer habe das Abstimmungsresultat keine unmittelbaren Konsequenzen. Nicht die Versicherungsgesellschaften seien die Leidtragenden eines zu hohen Umwandlungssatzes, sondern die Erwerbstätigen, weil sie die systemfremde Quersubventionierung der Rentenbezüger tragen müssten.

«Findet sich in naher Zukunft keine politische Mehrheit für die notwendige Anpassung der Renten an die Realität, sind Massnahmen auf der Finanzierungsseite unvermeidlich», so Walser. Es müssten früher oder später zusätzliche Beiträge erhoben oder das Rentenalter erhöht werden. Das Nein des Stimmvolkes dürfe nicht als Freipass für Experimente mit der Schweizer Altersvorsorge verstanden werden. Am leistungsfähigen Drei-Säulen-Konzept der Altersvorsorge müsse man festhalten. Das ausgewogene Zusammenspiel von Sozialversicherung in der ersten Säule und marktwirtschaftlichen Lösungen in der zweiten Säule habe sich bewährt. Trotzdem gäbe es immer wieder politische Vorstösse zur Schwächung der Vollversicherung in der beruflichen Vorsorge.

«Die heutige Legal Quote ermöglicht den Versicherern das notwendige Risikokapital zu bilden»

Als jüngstes Beispiel nannte Walser eine parlamentarische Initiative der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates, die eine Änderung der Bestimmungen über die berufliche Vorsorge im Versicherungsaufsichtsgesetz fordere. Dabei sollten die Verwaltungskosten auf Stufe Versicherer neu ex ante im Versicherungsvertrag vereinbart werden, wobei nachträgliche Defizite nicht zulasten der Überschussbeteiligung verrechnet werden dürfen. Ausserdem verlange diese Initiative eine Überprüfung und allenfalls Anpassung der Höhe der Legal Quote (Mindestausschüttungsquote für die Überschussbeteiligung).

Die Legal Quote sei eingeführt worden, um das Gewinnpotenzial von Privatversicherungen einzuschränken, da es sich bei der beruflichen Vorsorge um eine obligatorische Versicherung handle. Die Initiative komme Anfang Februar 2011 in die Schwesterkommission des Ständerates zur Beurteilung.

«Der Schweizerische Versicherungsverband lehnt eine Verschärfung der Bestimmungen zur Überschussverteilung entschieden ab», erklärt Walser. Die Privatversicherer würden in der beruflichen Vorsorge einmalige Garantien anbieten. Diese erforderten ein Risikokapital, das von den Versicherern erwirtschaftet werden müsse. Die heutige Legal Quote limitiere einerseits den Gewinn der Versicherer, ermögliche es ihnen aber andererseits, das für ihr Modell notwendige Risikokapital zu bilden. «Und wie wir vorher gesehen haben, entspricht das Vollversicherungsmodell der Lebensversicherer einem echten Bedürfnis des Marktes», so Walser.

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