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Altersvorsorge 2020: Ständeratskommission stimmt Reformplänen zu

Montag, 17.08.2015

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat die Reform der Altersvorsorge angenommen. Damit soll die AHV bis 2030 gesichert sein. Die Pläne zur Kompensation der Umwandlungssatzsenkung hat sie angepasst.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat die Reform der Altersvorsorge (14.088 s) mit 9 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen. Die AHV ist laut Kommission damit bis 2030 gesichert. Die Vorschläge des Bundesrates zur Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes im BVG hat sie etwas umgebaut. Das heutige Rentenniveau soll erhalten bleiben.

Sozialwerke werden bis ins Jahr 2030 finanziell gesichert

Am 26. März 2015 beschloss die SGK-SR ohne Gegenstimme Eintreten auf die Reform „Altersvorsorge 2020“ (14.088 s). Nach rund 45 Stunden Beratungszeit stimmte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates nun der umfangreichen Reform „Altersvorsorge 2020“ in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Die Reform umfasst 15 Gesetze und eine Verfassungsbestimmung und ist insbesondere die Antwort auf die kommenden demografischen Herausforderungen. In wichtigen Punkten weicht die Kommission mit ihren Anträgen von den Vorschlägen des Bundesrates ab. Dies betrifft insbesondere die Ausgleichsmassnahmen zur Senkung des Umwandlungssatzes im BVG. Sowohl mit der Variante des Bundesrates wie auch der Variante der SGK-SR werden die Sozialwerke bis ins Jahr 2030 finanziell gesichert und das bisherige Rentenniveau kann gehalten werden. 

Kommission stimmt Erhöhung des Frauen-Referenzalters auf 65 Jahre zu

Mit 11 zu 2 Stimmen stimmte die Kommission der Erhöhung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre zu und verkürzte den vom Bundesrat vorgesehenen Anpassungsrhythmus von sechs auf vier Jahre (mit 9:4 Stimmen). Mit einer Flexibilisierung soll die Rente zwischen dem 62. und 70. Altersjahr bezogen werden können. 

Kommission lehnt Um- und Abbau der Witwen- und Waisenrenten ab

Mit 8 zu 5 Stimmen lehnte die Kommission den vom Bundesrat vorgeschlagenen Um- und Abbau der Witwen- und Waisenrenten ab, die Einsparungen von 340 Mio. Franken gebracht hätte.

Umwandlungssatz soll auf 6% gesenkt werden

Der für die Berechnung der jährlichen BVG-Rente massgebliche Umwandlungssatz soll – wie vom Bundesrat vorgeschlagen – innerhalb von vier Jahren von heute 6.8% auf 6% gesenkt werden (8:2 Stimmen). 

Ein Teil der Ausgleichsmassnahmen soll über die AHV erfolgen

Um das bisherige Rentenniveau trotz der Senkung des Umwandlungssatzes zu erhalten, hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen innerhalb der beruflichen Vorsorge vorgesehen (Streichung des Koordinationsabzuges, Anpassung der Altersgutschriften, Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds für die Übergangsgeneration). 

Die SGK-SR will das bisherige Rentenniveau ebenfalls über einen Ausgleich in der zweiten Säule erhalten, beantragt jedoch, dass ein Teil der Ausgleichsmassnahmen über die AHV erfolgt (Grundsatzentscheid 9:0 bei 3 Enthaltungen).

Statt den Koordinationsabzug ganz zu streichen, will sie nur eine leichte Senkung. Jugendliche sollen bereits ab dem 21. Altersjahr dem Obligatorium unterstellt werden und die Altersgutschriften gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates höher angesetzt und anders gestaffelt werden. Die Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds werden 15 Jahre lang ausgerichtet (Bundesrat: 25).

Von der Rentenreform Betroffene sollen über die AHV kompensiert werden

Zusätzlich will die SGK als Ausgleich der Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre und der Absenkung des Umwandlungssatzes auf 6% eine Verbesserung der Rentensituation für die von der Rentenreform Betroffenen über die AHV erreichen. So sollen alle Neurenten um 70 Franken und der Plafonds für die so genannte Ehepaarrente von 150% auf 155% erhöht werden (9:4 Stimmen). 

MWST-Prozente sollen dem AHV-Fonds gutgeschrieben werden

Für die Finanzierung der Demografie schlägt der Bundesrat 1,5 Mehrwertsteuerprozente vor. Die Kommission beschränkt sich auf 1%, das gestaffelt eingeführt werden soll: 2018 0.3%, um 0.3% sobald das Referenzalter 65 vereinheitlicht ist und um 0.4% auf den 1.1.2025 (9:3 bei 1 Enthaltung). Die Ausgleichsmassnahmen über die AHV sollen auch innerhalb der AHV finanziert werden, dies mit 0,3 Lohnprozenten (je hälftig Arbeitgeber/Arbeitnehmende).

Angesichts der Bedeutung der sozialen Sicherheit für die Schweiz soll auch der Bund etwas stärker zur Kasse gebeten werden: wie vom Bundesrat vorgeschlagen sollen sowohl das alte wie das neue MWST-Prozent für die Demografie vollumfänglich dem AHV-Fonds gut geschrieben werden. Der Vorschlag des Bundesrates, zur Kompensation den Bundesanteil an den jährlichen AHV-Ausgaben von 19,55 auf 18 Prozent senken, hat die Kommission aber einstimmig abgelehnt. 

Einzelne Anträge des Bundesrates sollen gestrichen werden

Der bundesrätliche Vorschlag, den Vorbezug der AHV-Rente für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen finanziell abzufedern, soll aus der Vorlage gestrichen werden (7 zu 5 Stimmen. 

Gleiches gilt für den Antrag des Bundesrates, die AHV-Beiträge von Selbstständigerwerbenden und Arbeitnehmenden zu vereinheitlichen sowie die sinkende Beitragsskala abzuschaffen, was die Selbstständigerwerbenden insgesamt mit 330 Millionen Franken zusätzlich belastet hätte. 

Älteren Arbeitnehmenden, die ihre Stelle verlieren, soll ermöglicht werden, bei der bisherigen Vorsorgeeinrichtung zu bleiben und damit später eine Rente zu beziehen (Einstimmigkeit). 

Zu den verschiedenen Mehrheitsanträgen der Kommission sind insgesamt 13 Minderheitsanträge eingereicht worden. 

Die Kommission tagte am 12./13./14. August 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

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