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Altersvorsorge 2020: Die Einigungskonferenz erzielt einen Kompromiss

Mittwoch, 15.03.2017

Im Streit um die Vorsorgereform erzielte die Einigungskonferenz einen Kompromiss. Neurentner sollen einen AHV-Zuschlag von 70 Franken erhalten und die Mehrwertsteuer um 0.6% steigen. Die Abstimmung findet am Donnerstag statt.

Die Einigungskonferenz hat am Dienstagabend entschieden, die Mehrwertsteuer nur um 0.6% anzuheben. Beim AHV-Zuschlag blieb sie hart; sie schlägt den beiden Räten einen AHV-Zuschlag von 70 Franken und höhere Ehepaar-Renten vor, wie Ständerat Konrad Graber (CVP/LU), der die Einigungskonferenz präsidierte, vor den Bundeshausmedien erklärte. Mit dem AHV-Zuschlag sollen die Rentenausfälle ausgeglichen werden, die bei der Senkung des Umwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge entstehen.

Einigungskonferenz übernahm das Konzept des Ständerats

Somit setzte sich das Konzept des Ständerats durch. CVP, SP und BDP, die diesem in der kleinen Kammer zum Durchbruch verholfen hatten, stellten auch in der Einigungskonferenz die Mehrheit. Der Entscheid fiel laut Graber mit 14 zu 12 Stimmen.

Der Nationalrat hatte stets auf einem Ausgleich in der zweiten Säule gepocht. Die Versicherten sollten mehr einzahlen, um später gleich viel Rente zu bekommen. Dieses Konzept ist mit dem Entscheid der Einigungskonferenz vom Tisch.

Erhöhung der Mehrwertsteuer folgt dem Modell des Nationalrats

Bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer setzte sich das Modell des Nationalrats durch, mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen. So sollen zur Finanzierung der AHV in den kommenden Jahren 0.6% zusätzlich an Mehrwertsteuer erhoben werden. Das generiert Zusatzeinnahmen von 2,14 Milliarden Franken. Der Ständerat hatte sich für 1% eingesetzt, was zusätzlichen 3,56 Milliarden Franken entsprochen hätte.

Der AHV-Fonds soll im Jahr 2030 laut Graber noch 97% einer Jahresausgabe enthalten. Es werde ohnehin nicht die letzte AHV-Reform sein, erklärte er. Spätestens per 2030 werde wieder ein neues Sozialversicherungspaket geschnürt werden müssen.

Stimmt in einem Rat die Mehrheit dagegen, ist die Reform vom Tisch

Die Räte können diese Vorschläge nur annehmen oder ablehnen, aber nicht mehr ändern. Stimmt in einem Rat die Mehrheit dagegen, ist die Reform der Altersvorsorge vom Tisch. 12 Mitglieder der 26-köpfigen Einigungskonferenz wollen diesen Weg gehen. Mit dem überraschenden Kompromiss ist die Ausgangslage jedoch offen.

Die SVP- und FDP-Fraktionen bringen im Nationalrat 101 Stimmen zusammen. Mit den Grünliberalen, die sich bisher ebenfalls heftig gegen den AHV-Zuschlag gewehrt haben, sind es sogar 108 Stimmen. Doch wie geschlossen die Fraktionen stimmen, steht noch nicht fest. Vertreter der GLP haben schon vor Wochen durchblicken lassen, gegebenenfalls einen Kompromiss einzugehen, um die Vorsorgereform nicht zu gefährden. Die beiden Lega-Vertreter in der SVP-Fraktion wollen dem AHV-Zuschlag ebenfalls zustimmen. Das Zünglein an der Waage könnten also die Bauern spielen – sie profitieren allerdings mehr von einer AHV-Erhöhung als von einem Ausbau der Pensionskassen.

Abweichler stehen unter grossem Druck

Abweichler stehen allerdings unter grossem Druck, da die Vorlage zum strategischen Geschäft erklärt wurde. Das bedeutet, dass Unzufriedene nicht gegen ihre Fraktion stimmen dürfen, sie können sich nur der Stimme enthalten. Damit kämen die 101 Stimmen nicht zusammen, die für das Lösen der Ausgabenbremse notwendig sind.

Schlussabstimmung ist noch offen

Im Ständerat ist der Vorschlag der Einigungskonferenz kaum gefährdet. Kommt auch im Nationalrat eine Mehrheit zusammen, müsste die Vorlage noch die Schlussabstimmung vom Donnerstag überstehen.

Nicht mehr umstritten sind die Eckpunkte der Reform. Das Rentenalter wird flexibilisiert und für Frauen auf 65 Jahre angehoben. Der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge sinkt von 6.8% auf 6.0%.

Geht es glatt, kommt die Reform der Altersvorsorge am 24. September vors Volk. Die Zustimmung von Volk und Ständen ist nötig, da für eine Mehrwertsteuer-Erhöhung die Verfassung geändert werden muss. Da die Räte Verfassungs- und Gesetzesänderung verknüpft haben, gilt der Urnengang aber für die ganze Revision.

Änderungen in der beruflichen Vorsorge könnten 2019 in Kraft treten

Anfang 2018 sollen die Änderungen, die die AHV betreffen, in Kraft gesetzt werden. Auf den Zeitpunkt läuft die Zusatzfinanzierung der IV von 0.4 Mehrwertsteuerprozent aus. 0.1% werden Anfang 2018 für die Bahninfrastruktur erhöht, die übrigen 0.3% kommen nahtlos der AHV zu. Das ist ein Zufluss von rund einer Milliarde Franken, ohne dass dies die Konsumenten tangieren würde. Die Änderungen in der beruflichen Vorsorge treten 2019 in Kraft.

Quelle dieses Textes ist die SDA.

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