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Altersvorsorge 2020: Die Differenzen in der Reformvorlage wurden noch nicht bereinigt

Dienstag, 13.12.2016

Der Ständerat hält an seinen bisherigen Positionen fest; die Senkung des Umwandlungssatzes soll mittels Zuschlag auf AHV-Neurenten kompensiert, der AHV-Fonds aber nicht durch eine mögliche Erhöhung des Rentenalters stabilisiert werden.

Der Ständerat hat am 13.12.2016 in der ersten Runde der Differenzbereinigung versucht, ein mögliches Scheitern der Reform «Altersvorsorge 2020» in der Volksabstimmung zu vermeiden. Dabei blieb er standhaft und hielt an seinem Konzept fest. Kernpunkte sind der Zuschlag auf neuen AHV-Renten von 70 Franken und die Erhöhung der Ehepaar-Renten. Damit sollen die Einbussen ausgeglichen werden, die durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehen. Finanziert würde der Zuschlag durch 0.3 zusätzliche Lohnprozente.

Der Nationalrat hatte den Zuschlag in der Herbstsession abgelehnt. Er möchte die Versicherten stattdessen verpflichten, mehr Altersguthaben zu sparen, damit sie bei der Pensionierung gleich hohe Renten bekommen. Nach Berechnungen der Verwaltung wäre die Lösung des Nationalrats über den Zeitraum 2018 bis 2030 rund 24 Milliarden Franken teurer als jene des Ständerats.

Die Arbeitgeber sind strikte gegen eine Erhöhung der AHV-Renten. Das Schweizer Stimmvolk habe sich im Herbst 2015 klar gegen die AHVplus-Initiative und somit gegen einen nicht finanzierbaren Ausbau der AHV ausgesprochen, so ihr Argument. Die Kompensation müsse zwingend innerhalb der zweiten Säule erfolgen. Auf eine Vermischung mit der ersten Säule sei zu verzichten. Der anvisierte Giesskannenausbau führe aufgrund der jährlich stark steigenden Neurentnerzahlen mittelfristig zu einem zusätzlichen Kostendruck. So wären allein für diesen Ausbau bereits 2035 erneut 0.15% an Lohnbeiträgen nötig, wie die Arbeitgeber vorrechnen. Um das dann klaffende Finanzloch der AHV zu stopfen, würden rund 1.5% an weiteren Lohnbeiträgen oder an Mehrwertsteuer fällig. Weil dies für den Werkplatz Schweiz und die Angestellten nicht verkraftbar sei, werde das Rentenalter schon bald massiv steigen müssen. Die Reform würde damit zum Fass ohne Boden, statt zu einer echten strukturellen Sicherung der AHV.

Travail.Suisse hingegen, als Dachverband der Arbeitnehmenden, wertet es als positives Zeichen, dass der Ständerat seine bisherigen Beschlüsse weitgehend bestätigt habe und den Erhalt des Rentenniveaus zu zahlbaren Kosten ins Zentrum der Altersreform stelle. Mit einer Kombination aus Massnahmen in der ersten und zweiten Säule könnten die Rentenverluste durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf pragmatische Art und Weise aufgefangen werden.

Schon 21-Jährige sollen Pensionskassenbeiträge zahlen

Der Ständerat beschloss zudem Änderungen bei der zweiten Säule. Mit einer gezielten Anpassung des Koordinationsabzugs sollen tiefe und mittlere Einkommen besser versichert werden. Arbeitnehmer müssten schon ab 21 Jahren Pensionskassenbeiträge abgeben. Diese würden mit dem Alter steigen. Festgehalten hat der Ständerat daran, dass erst ab 50-Jährige beim Alterssparen unterstützt werden sollen.

Erhöhung des Rentenalters zur Stabilisierung des AHV-Fonds fällt durch

Auch die sogenannte Stabilisierungsregel ist im Ständerat durchgefallen. Nach dem Willen des Nationalrats soll das Rentenalter automatisch auf bis zu 67 Jahre steigen, sobald der AHV-Fonds unter 80% einer Jahresausgabe fällt. Parallel dazu würde die Mehrwertsteuer um 0.4% angehoben.

MWST soll um einen Prozentpunkt steigen

Der Ständerat bleibt dabei, dass eine Mehrwertsteuererhöhung um 1 Prozentpunkt notwendig ist. Der Nationalrat hat lediglich 0.6 Prozentpunkte bewilligt. Der AHV würden dadurch rund 1.4 Milliarden Franken entgehen.

Den Bundesbeitrag an den Ausgaben der AHV belässt der Ständerat bei 19.55%. Der Nationalrat will 20% von der Bundeskasse. Das wären rund 270 Millionen Franken mehr als heute.

Witwen- und Kinderrenten sollen bestehen bleiben

Die Witwen- und Kinderrenten tastete der Ständerat nicht an. Die Frauen leisteten mit der Erhöhung des Rentenalters bereits einen grossen Beitrag zur Reform. Es sei politisch ungeschickt, ihnen noch mehr aufzuladen, so der Ständerat.

Der Nationalrat will den Rentenanspruch der Witwen einschränken und die Renten kürzen. Die Kinderrenten möchte er auslaufen lassen, den Export von Waisenrenten und IV-Kinderrenten für Pflegekinder hat er gestrichen. Der Ständerat lehnte das ab, nicht zuletzt, weil darüber keine Vernehmlassung durchgeführt worden war.

Altersrücktritt soll flexibilisiert werden

Eingelenkt hat der Ständerat bei den Modalitäten des flexiblen Altersrücktritts: AHV-Beiträge sollen auch während der Dauer des Rentenvorbezugs erhoben werden. Den erleichterten Rentenvorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefem Einkommen haben beide Räte abgelehnt.

Frauen sollen künftig bis 65 Jahre arbeiten, was die AHV entlastet. Geeinigt haben sich die Räte auch darüber, dass der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge angesichts der tiefen Anlagerenditen von 6.8% auf 6.0% gesenkt werden muss.

Abstimmung sollte spätestens im September 2017 stattfinden

Der Ständerat hat die Reform der Altersvorsorge nun zum zweiten Mal diskutiert. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. In der Frühjahrssession muss sie bereinigt werden. Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV von 0.4% aus. Ab 2018 sollen 0.3% davon nahtlos für die AHV verwendet werden. Der letztmögliche Abstimmungstermin für die nötige Verfassungsänderung ist der 24. September 2017.

Quelle der Angaben zur Ständeratssitzung ist die SDA.

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