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Altersvorsorge 2020: Der Nationalrat stimmt das Volk auf Rentenalter 67 ein

Donnerstag, 29.09.2016

Der Nationalrat geht mit dem Ständerat einig und beschliesst die Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre; dies ist zugleich Referenzalter. Er verpasst der AHV eine Schuldenbremse, die eine Pensionierung mit 67 vorsieht. Einen AHV-Zuschuss will er nicht.

Der Nationalrat hat in seiner gestrigen Sitzung wie zuvor schon der Ständerat beschlossen, das Rentenalter der Frauen um ein Jahr auf 65 Jahre zu erhöhen. Die Übergangsfrist zur Angleichung des Rentenalters beträgt drei Jahre. Zwar sollen Renten künftig flexibler bezogen werden können, doch soll als Referenzalter offiziell das Pensionsalter 65 Jahre gelten.

Rentenbezug soll flexibler werden

Nach dem Willen des Nationalrats kann ein Rentner die AHV frühestens mit 62 Jahren beziehen. In der beruflichen Vorsorge ist das unter Umständen schon früher möglich. Anders als der Ständerat hat der Nationalrat entschieden, dass nicht erwerbstätige Frührentner weiterhin AHV-Beiträge zahlen sollen, dafür aber keine Einbussen in Kauf nehmen müssen. In der zweiten Säule gibt es keine Beitragspflicht. Beide Räte lehnen den vom Bundesrat vorgeschlagenen erleichterten Vorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefem Einkommen ab.

Freibetrag für Einkommen im Rentenalter soll abgeschafft werden

Arbeitnehmende müssen spätestens mit 70 Jahren in Pension gehen. Beiträge, die nach dem Referenzalter geleistet werden, wirken sich auf die Rente aus. Der heute geltende Freibetrag für Einkommen im Rentenalter soll abgeschafft werden.

MWST soll zur Finanzierung der AHV erhöht werden

Um die AHV zu finanzieren, will der Nationalrat die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um 0.6% erhöhen. Der Ständerat hatte sich für zusätzlich 1 Mehrwertsteuerprozent ausgesprochen, der Bundesrat wollte 1.5% mehr.

Schuldenbremse sieht Erhöhung des Rentenalters auf 67 vor

Der Nationalrat will zudem eine Stabilisierungsregel für die AHV in der Verfassung verankern: Sobald der Ausgleichsfonds unter 100% einer Jahresausgabe sinkt, soll der Bundesrat dem Parlament Korrekturmassnahmen vorschlagen. Fällt der Fonds-Stand trotzdem unter 80%, soll das Rentenalter auf 67 Jahre erhöht und die Mehrwertsteuer um 0.4% angehoben werden.

BVG- Mindestumwandlungssatz soll auf 6% sinken

Beide Räte sind sich einig, dass der Mindestumwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge von 6.8% auf 6.0% abgesenkt werden muss. Die Renten würden dadurch um 12% sinken.

NR lehnt Kompensation über die AHV ab

Der Nationalrat lehnt den vom Ständerat beschlossenen monatlichen Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Einzelrenten ab. Auch die Anhebung des Plafonds für Ehepaar-Renten von 150% auf 155% fand keine Mehrheit.

Nationalrat will Renteneinbussen in der 2. Säule ausgleichen

Die durch die Senkung des Umwandlungssatzes entstehenden Renteneinbussen sollen innerhalb der zweiten Säule ausgeglichen werden: Der Koordinationsabzug soll aufgehoben werden. Jüngere Arbeitnehmende sollen höhere Beiträge einzahlen, ältere tiefere. Arbeitnehmende ab 40 Jahren sollen mit einem Beitrag aus dem Sicherheitsfonds beim Sparen unterstützt werden. Die Massnahmen haben zum Ziel, zusätzliches Alterskapital aufzubauen.

Vergabe von Witwenrenten soll restriktiver werden

Eine Witwenrente sollen nur noch jene Frauen bekommen, die minderjährige oder betreuungsbedürftige Kinder haben. Die Rente soll von 80% auf 60% einer Altersrente gekürzt werden. Die Witwenrente für Geschiedene kürzt der Nationalrat auf den Betrag eines allfälligen Unterhaltsbeitrags. Kinderrenten für Eltern im Pensionsalter sollen gestrichen werden. Renten für Pflegekinder sollen nicht ins Ausland ausgezahlt werden. Der Ständerat will beim heutigen System bleiben.

Bundesbeitrag an die AHV soll erhöht werden

Der Nationalrat will den Bundesbeitrag an die AHV von 19.55% auf 20% erhöhen. Das sind rund 270 Millionen Franken mehr als heute. Der Ständerat will den Anteil unverändert lassen.

Selbständigerwerbende sollen weiterhin nur 7.8% AHV-Beiträge zahlen. Auch die sinkende Beitragsskala soll beibehalten werden.

Versicherer müssen nicht mehr abführen

Der Nationalrat lehnt Massnahmen für mehr Transparenz in der beruflichen Vorsorge ab. Der Ständerat hatte den Vorschlägen des Bundesrats zugestimmt. Die Räte sind sich jedoch einig, dass die Versicherer in der beruflichen Vorsorge weiterhin nur 90% der Erträge weitergeben müssen. Der Bundesrat hatte 92% vorgeschlagen.

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