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Altersvorsorge 2020: Der Nationalrat beharrt auf seinen Positionen

Dienstag, 28.02.2017

Der Nationalrat hat sich am Dienstag erneut gegen eine AHV-Zulage von 70 Franken ausgesprochen. Um einen tragfähigen Kompromiss zu finden, fordern Wirtschaftsvertreter nun, dass der Ständerat seine Forderung überdenke.

Der Nationalrat hat die grosse Debatte der Frühlingssession 2017 um die Reform der Altersvorsorge 2020 eröffnet. Eine Ratsmehrheit ist dabei dem Modell seiner vorberatenden Kommission (SGK-N) gefolgt. Dieses sieht vor, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes innerhalb der beruflichen Vorsorge (BVG) zu kompensieren. 

Bundesrat und Sozialminister Alain Berset hatte indes versucht, die Nationalräte vom Kompensationsmodell des Ständerats zu überzeugen. Danach sollen die durch einen tieferen Umwandlungssatz verursachten Renteneinbussen in der zweiten Säule durch einen AHV-Zuschlag von 70 Franken in der ersten Säule ausgeglichen werden.

Der Nationalrat hat den AHV-Zuschlag mit 103 zu 92 Stimmen abgelehnt. Keine Chance hatte auch ein als Kompromiss gedachter Antrag der Grünliberalen, den Zuschlag von 70 Franken nur auf Mindestrenten auszurichten.

Nationalrat zeigt sich unbeugsam

Der Nationalrat zeigte sich auch bei den meisten übrigen Differenzen unbeugsam. So will er die Kinderrenten für Eltern im AHV-Alter abschaffen und den Bezug von Witwenrenten einschränken. Er hält auch an der Stabilisierungsregel für die AHV fest. Diese würde eine gestaffelte Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre und der Mehrwertsteuer um 0.4% auslösen, solle der AHV-Fonds eine Schwelle unterschreiten und die Politik untätig bleiben.

Am Donnerstag wird die vorberatende Kommission des Ständerats die Vorlage erneut beraten, bevor die kleine Kammer das Geschäft in der Woche darauf behandelt.

Wirtschaft begrüsst den Nationalratsentscheid

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und economiesuisse begrüssen den Entscheid des Nationalrats. Ihrer Meinung nach hätten die Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen ergeben, dass das Modell des Nationalrats nicht nur günstiger ausfalle, sondern die Einbussen in der zweiten Säule auch besser kompensieren würde als das Ständeratsmodell.

Zum einen falle die jährliche Belastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Variante des Nationalrats um 700 Millionen Franken spürbar tiefer aus. Zum andern betrage die maximale Renteneinbusse 557 Franken pro Jahr, gegenüber einem Minus von 827 Franken beim Ständeratsmodell. Auch hinsichtlich der Gesamtkosten der Reform belaste die Vorlage des Nationalrats Erwerbstätige, Rentnerinnen und Rentner sowie die Wirtschaft um 2 Milliarden Franken weniger pro Jahr als jene des Ständerats. Nicht zuletzt nehme die Lösung des Nationalrats wichtige Anliegen der Gesellschaft auf, indem sie die Altersvorsorge von Personen mit Teilzeitbeschäftigung und tiefen Einkommen gezielt verbessere.

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