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Zugunsten der Rentner werden jährlich Milliarden umverteilt

Sonntag, 23.10.2016

Die Umverteilung in der 2. Säule gewinnt an Brisanz. Dabei wäre es keine Hexerei, einen versicherungsmathematisch korrekten Rentenumwandlungssatz herzuleiten. Doch das Schweizer Rentensystem gibt das nicht her, sagen Kommentatoren.

In einigen Jahrzehnten, wenn die heute Jungen in Rente gingen, werde die AHV – unter Fortschreibung der Leistungsversprechen – wohl ein Finanzloch in der Grössenordnung von 1000 Milliarden Franken aufweisen, hätten Experten der UBS errechnet, wie die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) berichtet. Doch nicht nur die AHV befinde sich in Schieflage: Auch die Finanzierung der beruflichen Vorsorge sei nicht mehr ausreichend gesichert. Zurzeit impliziere ein Renten-Mindestumwandlungssatz von 6.8% im Obligatorium, dass ein angesammeltes Kapital von beispielsweise 500‘000 Franken in eine Rente von jährlich 34‘000 Franken gewandelt werde. So stehe es noch immer im Gesetz.

Substanz der aktiven Generation wird angebraucht

Um alle Rentenversprechen einzulösen und unter Berücksichtigung, dass die Lebenserwartung weiter steigen werde, müsse derzeit eine Anlagerendite von 4.9% erwirtschaftet werden. Eine derart stolze Anlagerendite würden die Kapitalmärkte jedoch schon seit einigen Jahren nicht mehr hergeben, insbesondere wegen der sinkenden Zinsen oder Negativzinsen. Um die Rechnung ins Lot zu bringen, würde von der Substanz der aktiven Generation genommen, so die NZZ. Eine Berechnung soll das belegen: Es würden laufend übersetzte Renten gesprochen; eine Schätzung der Axa Winterthur laute auf inzwischen 4 Milliarden Franken, und zwar jährlich.

Dabei sei es keine Hexerei, einen versicherungsmathematisch korrekten Rentenumwandlungssatz herzuleiten, zitiert die NZZ Andri Silberschmidt, Präsident der Jungfreisinnigen und Vorstandsmitglied der FDP Schweiz. Seiner Meinung nach sei das Senken des Mindest-Rentenumwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0% überfällig. Er propagiere eine freie Pensionskassenwahl, die Entpolitisierung von Umwandlungs- und Mindestzinssatz, sowie BVG-Lohnprozente, die nicht mehr an das Alter der Einzahlenden gebunden seien.

Bundesbern legt Kennzahlen fest, die es nicht beeinflussen kann

Silberschmidt finde klare Worte, so die NZZ weiter: In der Schweiz herrsche die absurde Situation, dass Bundesbern den Umwandlungs- und den Mindestzinssatz festlege, obschon die Politik die beiden Werte gar nicht beeinflussen könne. Diese hingen von externen Faktoren ab, nämlich der Lebenserwartung nach der Pensionierung und der Rendite am Kapitalmarkt. Die Jungfreisinnigen forderten Bundesbern auf, von Liechtenstein zu lernen. Eine nachhaltig finanzierte zweite Säule komme dort ohne gesetzliche Auflagen aus.

Vollversicherung der Lebensversicherer ist positiv

Die Frage, wie die Jungfreisinnigen dazu stehen, dass KMU vielfach die Vorsorge über eine Lebensversicherung organisierten, beantwortet Silberschmidt mit Anerkennung für die Lebensversicherer, denen zu vertrauen sei.

Sparen mit der Säule 3a wird begrüsst

Im Hinblick auf die schwierigen Kapitalmarktverhältnisse breche der Jungpolitiker zudem eine Lanze für die dritte Säule, das freiwillige Vorsorgesparen. Diese sei weiter zu stärken, wobei es ihm ein Anliegen sei, passives, indexorientiertes Investieren kritischer zu betrachten, da dieses per se keinen sozialen Nutzen generiere. Passive Investoren übernähmen keine Verantwortung dafür, wie das Geld investiert werde, sondern profitierten einzig von der optimalen Kapitalallokation von aktiven Managern.

BVV-Richtlinien sind zu eng

Die BVV-Richtlinien, welche die maximalen Quoten für einzelne Anlageklassen vorschrieben, seien ausserdem zu eng, zitiert die NZZ Silberschmidt weiter. Statt dass man sich minimalistisch an solche Auflagen halte, solle das Vorsorgekapital der Jungen langfristig beispielsweise in Infrastruktur gesteckt werden, so Silberschmidts Vorschlag. Oder in den „Zukunftsfonds“? Da zeige sich Silberschmidt vorsichtig: Er unterstütze zwar die Idee von Investitionen in Startups, jedoch dürfe den Pensionskassen und den anderen Vorsorgewerken kein Zwang auferlegt werden.

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