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Schweizer Banken müssen ihre Eigenmittel künftig noch besser schützen

Freitag, 07.04.2017

Die Eigenmittelverordnung der Banken wird geändert. Mit der Revision sollen für sämtliche Banken risikobasierte Höchstverschuldungsquoten sowie neue Regeln zur Risikoverteilung eingeführt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14.07.2017.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 7. April 2017 eine Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung der Banken eröffnet. Mit der Revision sollen für sämtliche Banken eine nicht risikobasierte Höchstverschuldungsquote sowie neue Regeln zur Risikoverteilung eingeführt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Juli 2017. Parallel zur Vernehmlassung wird eine vertiefte Wirkungsstudie durchgeführt.

Revision setzt zwei Ergänzungen von Basel III um

Eine nationale Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Bundesverwaltung und der Branche, hat die Revision ausgearbeitet. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die Änderungen im Jahr 2015 mit einzelnen Banken einer ersten Wirkungsstudie unterzogen. Die Revision setzt zwei Ergänzungen der internationalen Rahmenvereinbarung Basel III um.

Kernkapital soll bei sämtlichen Banken mind. 3% des Gesamtengagements betragen

Die Revision sieht zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen neu eine Eigenmittelunterlegung vor, die nicht nach Risiko differenziert: Das Kernkapital soll bei sämtlichen Banken mindestens 3% ihres Gesamtengagements ausmachen. In der Schweiz erfüllen fast alle Banken diesen Wert schon seit mehreren Jahren. Für systemrelevante Banken gelten bereits seit 2013 höhere Anforderungen.

Risiken sollen besser verteilt werden

Die Anforderungen zur Eigenmittelunterlegung werden ergänzt durch solche zur Risikoverteilung. Klumpenrisiken sollen neu einzig am Kernkapital bemessen werden, Grosskreditpositionen über 25% des Kernkapitals sollen grundsätzlich nicht mehr zulässig sein. Das gilt neu auch gegenüber Gemeinden. Weitere Änderungen ergeben sich für die Finanzierung von Wohnliegenschaften sowie für Schweizer Pfandbriefe.

Revision wirkt sich auf Wohnliegenschaftsfinanzierungen und Pfandbriefe aus

Die Wirkungsstudie hat erste Folgen der Revision für Wohnliegenschaftsfinanzierungen und Pfandbriefe offengelegt. Parallel zur Vernehmlassung wird die FINMA eine weitere, breit angelegte Erhebung durchführen. Das EFD wird deren Ergebnisse im Hinblick auf die Verabschiedung der revidierten Verordnung berücksichtigen. Namentlich für kleine Institute sollen die neuen Risikoverteilungsvorschriften proportional ausgestaltet werden.

Die Revision soll per 1. Januar 2018 (Höchstverschuldungsquote) bzw. 1. Januar 2019 (Risikoverteilung) in Kraft treten.

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