Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuelle Themen » Artikel

Schweiz knüpft Bedingungen an Neuverhandlung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU

Dienstag, 24.12.2013

Der Bundesrat hat das Mandat für Revisionsverhandlungen über das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU verabschiedet. Er will Anfang 2014 Verhandlungen mit der EU-Kommission aufnehmen.

Die Kommission der Europäischen Union EU hat im Mai 2013 vom EU-Finanzministerrat (Ecofin) den Auftrag erhalten, Verhandlungen über die Revision des bestehenden Zinsbesteuerungsabkommens mit der Schweiz aufzunehmen. Die EU will damit die Anpassung dieses Abkommens an die geplante Revision der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sicherstellen.

Bestehendes Zinsbesteuerungsabkommen soll revidiert werden

Durch das Zinsbesteuerungsabkommen von 2004 unterstützt die Schweiz das System der EU zur Besteuerung von grenzüberschreitenden Zinszahlungen an natürliche Personen: Auf in der Schweiz anfallende Zinserträge von EU-Steuerpflichtigen erheben die Schweizer Zahlstellen (beispielsweise Banken) einen Steuerrückbehalt (ähnlich der schweizerischen Verrechnungssteuer). Dieser Steuerrückbehalt beträgt seit Juli 2011 35%.

Mit der Revision dieses Abkommens sollen laut EU nun aber Schlupflöcher gestopft werden, damit die Zinsbesteuerung nicht via zwischengeschaltete Gesellschaften oder bestimmte Finanzinstrumente umgangen werden könne.

Verhandlungen mit der EU-Kommission sollen Anfang 2014 beginnen

Auch der Bundesrat ist laut Aussage des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF daran interessiert, Schlupflöcher bei der Zinsbesteuerung von EU-Steuerpflichtigen zu schliessen. Er hat das Mandat für Revisionsverhandlungen über das Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU daher verabschiedet.

Inhaltlich geht es laut SIF um eine technische Anpassung des Zinsbesteuerungsabkommens; dies auf der Basis des bestehenden Koexistenzmodells – also des Steuerrückbehalts mit der Alternative einer freiwilligen Meldung. Der genaue Inhalt des Verhandlungsmandats ist vertraulich.

Der Entwurf zum Mandat wurde vorgängig bei den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen konsultiert. Die Verhandlungen mit der EU-Kommission sollen Anfang 2014 beginnen.

Schweiz knüpft Bedingungen an die Abkommensanpassung

Die Schweiz habe sich bereits 2009 gesprächsbereit über eine Revision des Abkommens gezeigt, so das SIF. Eine Anpassung des Abkommens soll jedoch nur dann vereinbart werden, wenn sich im Rahmen des EU-Regulierungsvorhabens MIFID für die Schweiz eine befriedigende Lösung bei der Ausgestaltung der Drittstaatenregelung in Bezug auf die Erbringung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen finde.

Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.