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«Richtig vorsorgen heisst individuell vorsorgen»

Freitag, 27.05.2016

Vorsorge ist so individuell wie Menschen. Alleinstehende und Familien haben unterschiedliche Bedürfnisse – auch weil die gesetzliche Ausgangslage eine andere ist. Sie können von massgeschneiderten Angeboten wie der 1e-Vorsorge profitieren.

Text von SMART MEDIA und Liberty Vorsorge, im «Personal Finance» Teil des Tages-Anzeiger (Spezial Tagi) vom 27.05.2016

Es ist unbestritten, dass die Vorsorge in allen Lebenslagen und in jeder Lebensphase wichtig ist. Bei der Risikovorsorge – die hoffentlich im Leben nicht zum Zuge kommt – geht es darum, sich und seine Angehörigen gegen Erwerbsunfähigkeit und Todesfall abzusichern. Für deren Planung spielt es also eine wesentliche Rolle, wer vom ursprünglichen Einkommen abhängig ist. Ehepartner, Konkubinatspartner, vielleicht auch Kinder? Die zweite Vorsorge ist die Altersvorsorge. Auch hier spielt es eine Rolle, wer auf spätere Altersleistungen angewiesen sein wird. Nur der Versicherte selbst oder mit ihm auch seine Familie?

Stabilität dank der drei Säulen

Das Schweizerische Drei-Säulen-System gilt als vorbildlich, gerade im Vergleich mit dem Ausland. Das kann man sich auch bildlich vorstellen: Ein Gebäude, das auf drei Säulen steht, steht stabil. Das System hat sich gerade deshalb bewährt, weil jede einzelne der drei Säulen ihre eigenen Vorteile hat und so die Unzulänglichkeiten der anderen kompensiert. So leistet die AHV einen Beitrag zur Existenzsicherung – leidet aber unter der zunehmenden Alterung der Gesamtbevölkerung. Die Demografieabhängigkeit dieser ersten Säule gleicht die zweite (Pensionskasse) teilweise aus. Dafür müssen allerdings gewisse Rahmenbedingungen neu definiert werden, wobei flankierende Massnahmen dafür sorgen, dass das Leistungsniveau erhalten bleibt. Die dritte Säule (private Vorsorge) schliesslich ergänzt die beiden ersten und dient primär dazu, sich freiwillig über das staatlich festgelegte Mass hinaus abzusichern.

Erste Säule: AHV und IV

Was Erwerbstätige in die Erste Säule einzahlen, beziehen Rentner sozusagen zeitgleich. Die Rentenhöhe ist begrenzt. Um die Einzahlung braucht man sich nicht selbst zu kümmern, Angestellten wird der AHV- und IV-Beitrag direkt vom Lohn abgezogen. Versichert sind dabei die Invalidenrente, die Invalidenkinderrente, Hinterlassenenrente und die Waisenrente sowie für gewisse Konstellationen eine Hilflosenentschädigung. Für Alleinstehende gibt’s nur die Waisenrente – eine Konkubinatspartnerrente existiert nicht.

Zweite Säule: BVG

Im Gegensatz zur Ersten Säule handelt es sich bei der Beruflichen Vorsorge um ein Kapitaldeckungsverfahren, das heisst, jeder spart grundsätzlich für sich selber. Die Höhe der Altersrente entsteht durch die Höhe des Alterssparkapitals und des zur Anwendung kommenden Umwandlungssatzes. Die Berufliche Vorsorge wird durch den Arbeitgeber organisiert und durch ihn und den Arbeitnehmer finanziert. Um die Anlagen selbst kümmert man sich nicht – das erledigt die Pensionskasse. Bei einigen Pensionskassen haben Versicherte allerdings die Möglichkeit, aus verschiedenen Anlagestrategien zu wählen (siehe Infobox „Smart Facts“).

Dritte Säule

Auch hier gilt: Jeder spart für sich selber, jedoch muss sich jeder selber um die Anlagen kümmern. Die Dritte Säule kann in zwei Untersäulen geteilt werden. Die Gebundene Vorsorge 3a wird vom Staat gefördert: Hier können Erwerbstätige mit einem Anschluss an die Pensionskasse die Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der Freien Vorsorge (Säule 3b) sind keine eigentlichen Grenzen gesetzt. In der Säule 3b regelt das Erbrecht, wem im Todesfall welcher Anteil zusteht – und das sieht bei Alleinstehenden und Konkubinatspartnern ganz anders aus als bei Verheirateten. In der Dritten Säule ist der Sparprozess sehr lang und der frühe Vorsorgebeginn lohnt sich allein schon wegen des Zinseszinseffekts.

Smart Facts

1e: Vorsorge mit voller Kontrolle für Leute mit hohem Einkommen

Bei vielen Schweizerinnen und Schweizern liegt der grösste Teil des Vermögens in der Pensionskasse. Dennoch verfügten sie für lange Zeit über kein Mitspracherecht betreffend die Anlagestrategie. Die Änderung kam 2006: Seitdem sind Vorsorgeeinrichtungen berechtigt, ihre Versicherten im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge zwischen verschiedenen Anlagestrategien wählen lassen.

Vorsorgende mit einem Jahreslohn von 126 900 Franken und mehr können die Strategie für Lohnkomponenten oberhalb dieser Grenze selbst bestimmen – wenn ihre Kasse dies anbietet. Derartige Anlagen sind als «1e-Vorsorgepläne» bekannt, da sie sich auf den Artikel 1e der Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV 2) stützen, schreibt die «NZZ».

Worin bestehen die Vorteile der Vorsorge 1e? Vor allem in der hohen Flexibilität, denn diese individuelle überobligatorische Vorsorgelösung ermöglicht es den Arbeitnehmenden, ihr Alterskapital eigenständig zu verwalten und das Vorsorgekapital entsprechend den eigenen Bedürfnissen und dem individuellen Risikoprofil anzulegen und zu investieren. Das ist auch für Arbeitgeber interessant, da für sie das Risiko vom entsprechenden versicherten Lohnanteil über 126 900 Franken wegfällt.

Weitere Informationen sowie Beratung zu den Möglichkeiten der 1e-Vorsorgepläne finden Sie unter www.liberty-vorsorge.ch

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