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Rechtsgutachten sieht Aufsichtsregelung über die SNB nicht erweiterbar

Mittwoch, 22.02.2012

Nach dem Rücktritt von SNB-Präsident Philipp Hildebrand gab der Bundesrat ein Rechtsguthaben zur Aufsichtsregelung über die SNB in Auftrag. Dieses kommt zum Schluss, dass die Nationalbank weisungsungebunden bleiben muss.

Im Nachgang zum Rücktritt von Philipp Hildebrand, bis dahin Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB), hat der Bundesrat verschiedene Folgearbeiten in Auftrag gegeben. Er hat unter anderem Professor Paul Richli beauftragt, ein Gutachten zu Fragen der Aufsicht über die SNB zu erstellen. Dieses «Rechtsgutachten zur heutigen Regelung der Aufsicht über die Schweizerische Nationalbank sowie über die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen unter Wahrung der Bankunabhängigkeit» liegt nun vor.

SNB ist in der Geld- und Währungspolitik ungebunden

Das Gutachten enthält eine sehr umfassende und klare Darstellung der geltenden Aufsichtsregelung. Es zeigt unter anderem auf, dass die geltende Verteilung der Aufsichtskompetenzen namentlich dem verfassungsmässigen Anliegen auf Unabhängigkeit der SNB vollumfänglich entspricht. So ist die SNB in Bezug auf die Führung der Geld- und Währungspolitik gegenüber den Weisungen des Parlaments und der Bundesbehörden ungebunden. Weder der Bundesrat noch die Bundesversammlung dürfen demnach ermächtigt werden, der SNB für die Führung der Geld- und Währungspolitik Weisungen im Einzelfall oder allgemein zu erteilen. Weiter darf eine dem Bundesrat missfallende Führung der Geld- und Währungspolitik kein Grund für die Abberufung oder Nicht-Wiederwahl von Mitgliedern des Direktoriums sein.

Bankratskompetenzen können nicht übertragen werden

Unzulässig wäre auch, den Bankrat abzuschaffen und die Bankratskompetenzen auf den Bundesrat zu übertragen. Die Aufsichtskompetenzen von Parlament und Bundesbehörden umfassen einzig die Frage nach der Rechtmässigkeit des Handelns der SNB, wie das Guthaben festhält.

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