Pensionskassen sollen Kosten der Oberaufsicht des Bundes übernehmen
Künftig sollen die Pensionskassen und nicht die kantonalen oder regionalen Aufsichtsbehörden für die Kosten der Oberaufsicht des Bundes aufkommen. Damit leistet die Nationalratskommission einer parlamentarischen Initiative Folge.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) will dafür sorgen, dass die Pensionskassen für die Kosten der Oberaufsicht des Bundes aufkommen müssen.
Ohne Gegenstimme gab die Kommission der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer Folge. Sie will eine Gesetzeslücke schliessen und sicherstellen, dass die kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden jene Abgabe, die sie der Oberaufsichtskommission des Bundes schulden, auf die Pensionskassen überwälzen können. Bevor die Kommission einen Erlassentwurf ausarbeiten kann, muss sie die Zustimmung der Schwesterkommission des Ständerates einholen.
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