Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge nimmt operative Tätigkeit auf
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge ist per 1. Januar 2012 operativ gestartet. Sie ist im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge als unabhängige Behördenkommission geschaffen worden.
Bisher wurde die Oberaufsicht über Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule vom Bundesrat bzw. vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ausgeübt. Im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge, welche strengere Anforderungen an Transparenz, Governance und Unabhängigkeit von involvierten Akteuren der 2. Säule stellt, wurden die Zuständigkeiten im Aufsichtssystem nun aber entflechtet und die Oberaufsicht aus der zentralen Bundesverwaltung ausgegliedert, wo sie unabhängig von Weisungen des Parlaments und des Bundesrates agieren kann.
Direktaufsicht üben kantonale und interkantonale Aufsichtsbehörden aus
Seit Beginn dieses Jahres sind für die Direktaufsicht über Vorsorgeeinrichtungen der beruflichen Vorsorge ausschliesslich die kantonalen bzw. interkantonalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung zuständig.
Oberaufsicht erfolgt durch die Oberaufsichtskommission
Die Oberaufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen ist einer ausserparlamentarischen Oberaufsichtskommission zugewiesen worden, die ihre operative Tätigkeit per 1. Januar 2012 aufgenommen hat. Ihre Aufgabe ist, für eine einheitliche Aufsichtspraxis der kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsbehörden zu sorgen und sicherzustellen, dass das System der beruflichen Vorsorge als Ganzes zuverlässig funktioniert.
Die Oberaufsichtskommission beaufsichtigt zudem die BVG-Anlagestiftungen sowie den Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung direkt.
Unter dem Namen http://www.oak-bv.admin.ch wurde rechtzeitig zum operativen Start der OAK BV eine eigene Internetseite aufgeschaltet. Sie enthält die wichtigsten Informationen über die OAK BV und soll laufend ausgebaut werden. Einen Newsletter können Interessierte zudem unter diesem Link abonnieren.
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