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Kosovaren dürften die AHV künftig auch wieder im Ausland beziehen können

Mittwoch, 16.11.2016

Die Schweiz will Verhandlungen mit Kosovo über ein Sozialversicherungsabkommen aufnehmen. Ein solches würde es kosovarischen Staatsangehörigen erlauben, die Alters- und Invalidenrenten wieder ins Ausland ausbezahlt zu erhalten.

Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo erteilt. Der Bundesrat hatte 2009 entschieden, das mit dem ehemaligen Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen ab dem 1. April 2010 im Verhältnis zu Kosovo nicht weiter anzuwenden. Seither ist Kosovo der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem keine sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen bestehen.

Renten der 2. Säule werden unabhängig vom Abkommen ins Ausland ausbezahlt

Aktuell erhalten kosovarische Staatsangehörige schweizerische AHV- und IV-Renten nicht ins Ausland ausbezahlt. Das Abkommen soll dies aber wieder ermöglichen. Es soll zudem eine Klausel zur gegenseitigen Unterstützung bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch enthalten. Die Renten der 2. Säule werden unabhängig von der Existenz eines Abkommens ins Ausland ausbezahlt.

Kosovo hat seit 2010 seine Gesetzgebung auf dem Gebiet der Sozialversicherungen massgeblich entwickelt und eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut. Die praktische Zusammenarbeit mit den kosovarischen Behörden wurde anhand von Pilotfällen evaluiert.

Parlamente müssen dem Abkommen zustimmen

Das einmal ausgehandelte Abkommen muss von den Parlamenten beider Staaten genehmigt werden. Es dürfte zwei bis drei Jahre dauern, bis es in Kraft tritt. In der Schweiz wohnen rund 112‘000 Kosovarinnen und Kosovaren.

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