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Europäische Aufsichtsbehörden wollen sich besser über Anlagen von Pensionsfonds informieren

Mittwoch, 09.08.2017

Die EZB will offenbar genauer wissen, wie Pensionsfonds der Eurozone investieren und welche Transaktionen sie tätigen. Das Augenmerk gilt insbesondere den Staatsanleihen. Auch die EIOPA hat einen Regulierungsentwurf vorgelegt.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat kürzlich einen Regulierungsentwurf veröffentlicht, in dem zukünftige Reporting-Anforderungen von in der Eurozone beheimateten Pensionsfonds definiert werden, wie «Institutional Money» berichtet. «Die neue Regulierung soll sowohl die Transparenz im schnell wachsenden europäischen Pensionsfondssektor als auch die Vergleichbarkeit der erhobenen Daten erhöhen», so das Fazit.

Mehr als 50 Millionen Bürger haben Ansprüche gegenüber Pensionsfonds

Mehr als 50 Millionen Bürger der Eurozone hätten inzwischen Ansprüche gegenüber heimischen Pensionsfonds, die zu den am schnellsten wachsenden Investoren auf den globalen Finanzmärkten zählten. Seit 2008 hätten Pensionsfonds aus der Eurozone ihre verwalteten Vermögen nahezu verdoppeln können und würden derzeit rund 2,5 Billionen Euro verwalten, wie Institutional Money weiss.

Vergleichbarkeit muss verbessert werden

Die Auswirkungen der Finanzkrise, Niedrigzinsen sowie eine immer älter werdende europäische Bevölkerung würden dazu führen, dass die Aufsichten hochwertigere und detaillierte sowie vor allem leichter miteinander vergleichbare Daten über den Pensionsfondssektor brauchten. Lückenhafte und nur schwer vergleichbare Daten würden es den Aufsichten derzeit erschweren, ein umfassendes Verständnis über die Rolle von Pensionsfonds im Transmissionsmechanismus der Geldpolitik, über die diversen Cashflows sowie über die Risiken, die von Pensionsverpflichtungen ausgingen, zu gewinnen.

Reporting soll künftig vierteljährlich erfolgen

«Wir werden beispielsweise viel mehr über den Anteil ihres Anlagevermögens wissen, der in Staatsanleihen investiert ist», habe «Reuters» den EZB-Chefstatistiker Aurel Schubert zitiert. So sehe der EZB-Entwurf u.a. vor, dass Pensionsfonds zukünftig jedes Vierteljahr Daten übermitteln müssten, welche Auskunft über Anlagevermögen, Wertanpassungen und Transaktionen gäben. Auf Jahresbasis seien auch Informationen zu liefern, welche über eingegangene Verpflichtungen informierten.

Kleinere Pensionsfonds dürfen auf Reporting-Ausnahmen hoffen

Für kleinere Pensionsfonds könne es gemäss Reuters Ausnahmen vom Reporting geben. Laut Schubert würden nur rund 2% bzw. zwischen 1’500 und 2’000 Gesellschaften die vollständigen Reporting-Vorgaben erfüllen müssen.

Regulativ soll im Dezember konkretisiert werden

Gemäss EZB solle es am 21. September 2017 eine öffentliche Telefonanhörung zur Konsultation geben. Möglichkeiten zu Konsultation bestünden grundsätzlich bis 29. September 2017 und könnten in den finalen Entwurf einfliessen. Im Dezember solle das neue Regulativ auf die Schiene gebracht werden.

EIOPA und EZB arbeiten eng zusammen

Aber nicht nur die EZB habe auf diesem Gebiet einen öffentlichen Konsultationsprozess angestossen, wie Institutional Money weiter berichtet. Auch die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) zeige sich umtriebig. Die EIOPA wolle einen einheitlicheren und leichter vergleichbaren Informationsfluss von den nationalen Aufsichten zu ihr sicherstellen, was Daten über Pensionsfonds usw. betreffe.

Durch einheitliche „Reporting Packages“ sollten Altersvorsorgeeinrichtungen aber zumindest teilweise von bürokratischen Lasten befreit werden. EZB und EIOPA hätten laut eigenen Angaben „eng zusammengearbeitet“, um diesbezüglich einheitliche Definitionen und eine schlüssige Methodik zu entwickeln. Stakeholder und anderer Interessierte könnten bis 27. Oktober 2017 ein Feedback zum vorgeschlagenen rechtlichen Rahmen geben.

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