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Eine geplante Gesetzesrevision soll den Vorbezug von PK-Geldern massiv einschränken

Montag, 16.11.2015

Der Kapitalbezug aus der 2. Säule soll mit einer Gesetzesrevision drastisch eingeschränkt oder gänzlich untersagt werden. Vorbezüge für den Kauf von Wohneigentum sollen indes möglich bleiben.

Bundesrat Alain Berset will den Kapitalbezug aus der zweiten Säule offenbar einschränken. Ziel seines Gesetzesentwurfes ist, die zweite Säule für die Finanzierung des Lebensunterhaltes nach der Pensionierung zu sichern. Dies soll aus verwaltungsinternen Unterlagen hervorgehen, die der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) nach eigenen Angaben vorliegen.

Wer das Kapital verprasst, ist später auf Ergänzungsleistungen angewiesen

Kapitalauszahlungen erhöhten das Risiko, dass Versicherte im Vorsorgefall nicht mehr über genügend Renteneinkommen verfügten und auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen seien, soll in den Unterlagen geschrieben stehen. Deshalb sollten Pensionierte höchstens noch die Hälfte ihrer Pensionskassengelder in Kapitalform beziehen können. Damit wolle der Bundesrat verhindern, dass Pensionierte ihr Pensionskassengeld verprassen und anschliessend der Allgemeinheit auf der Tasche liegen würden.

EL-Reform sollte Kapitalbezug aus der 2. Säule verbieten

Die Landesregierung hat sich bereits im Juni 2014 für eine EL-Reform ausgesprochen. Dabei, so kündigte der Bundesrat damals an, sollte der Kapitalbezug aus der zweiten Säule ausgeschlossen werden.

Die Reaktionen darauf seien heftig gewesen, schreibt die NZZ. Vor allem die Hauseigentümer und die Immobilienlobby seien auf die Barrikaden gegangen. Der Vorschlag sei ein «Angriff auf die Wahlfreiheit der Versicherten», habe der Hauseigentümerverband (HEV) damals kritisiert. Seither sei es um die bundesrätlichen Pläne still geworden, doch hinter den Kulissen habe das Departement von Alain Berset weitergearbeitet, will die NZZ wissen. Der Entwurf für eine Gesetzesrevision liege der Bundesverwaltung jetzt vor.

Wohneigentum und Auswanderung würden weiterhin gestützt

Bundesrat Berset habe jedoch auf die Kritik reagiert, indem er nun eine differenziertere Lösung vorschlage. In gewissen Fällen solle der Kapitalbezug möglich bleiben – insbesondere für den Erwerb von Wohneigentum. Denn die Gefahr, dass solche Hauseigentümer später den EL zur Last fielen, sei klein. Wer seine zweite Säule in ein Haus investiere, erhalte einen sicheren Gegenwert, heisse es in den Unterlagen.

Auch wer in ein aussereuropäisches Land auswandere, solle sein PK-Geld beziehen dürfen. Die Statistik zeige, dass zurückgekehrte Auswanderer nur zwei Prozent aller EL-Bezüger ausmachten.

Schlecht investiertes Kapital und Langlebigkeit gelten als EL-Risiko

Anders sieht es der Bundesrat wohl für Leute vor, die in der Schweiz wohnen bleiben, und die sich bei ihrer Pensionierung anstelle einer Rente das Kapital auszahlen lassen wollen. In diesen Fällen entstehe ein hohes Risiko, später EL zu beziehen, dann etwa, wenn der Versicherte auf dem vorbezogenen Kapital eine ungenügende Rendite erziele oder wenn er länger lebe als erwartet, schreibt die NZZ mit Bezug auf den Bericht zur geplanten Gesetzesrevision weiter.

Beschränkung des Kapitalbezugs gilt nur für das Obligatorium

Aus diesem Grund schlage Berset dem Bundesrat zwei Optionen vor: In der ersten Variante würde der Kapitalbezug ganz verboten, in der zweiten Variante auf 50% beschränkt. In beiden Fällen wäre nur der obligatorische Teil des PK-Guthabens von den Restriktionen betroffen.

Die Folgen eines solchen Entscheids wären substanziell, rechnet die NZZ vor: Allein im Jahr 2013 hätten 34 840 Personen ihr Altersguthaben oder einen Teil davon in Kapitalform bezogen, insgesamt 5,9 Milliarden Franken.

Selbständigkeit wird nicht mehr mit PK-Geldern finanziert

Den Vorbezug für die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit bzw. Firmengründung will Bundesrat Berset offenbar ganz unterbinden. Offenbar sieht er auch hier ein erhebliches Risiko, dass die vorbezogenen Gelder verschwinden und für die Altersvorsorge nicht mehr zur Verfügung stehen. Jeder Zehnte, der für eine Firmengründung seine Pensionskasse eingesetzt habe, verliere sein Alterskapital ganz oder teilweise, laute das Ergebnis einer Studie, die das Departement bestellt habe, so die NZZ. Die geplante Einschränkung betreffe aber auch hier nur den obligatorischen Teil der zweiten Säule.

Massnahmen sollen helfen, die EL zu entlasten

Mit diesen Massnahmen wolle Berset die EL finanziell entlasten. Sofern sich der Bundesrat bei der Einschränkung des Kapitalbezugs für Bersets Maximalvariante entscheide, würden die EL im Stichjahr 2022 um jährlich 46 Millionen Franken entlastet.

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