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Ein neues Gesetz soll die Aufsicht in der 1. und 2. Säule modernisieren

Mittwoch, 05.04.2017

Die Aufsicht über die Durchführung der Sozialversicherungen wird geändert. Sie soll sich stärker an Risiken, guter Governance und heutigen Technologien orientieren. Der Bundesrat hat eine entsprechende Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen, die Erwerbsersatzordnung und die Familienzulagen in der Landwirtschaft soll modernisiert werden. Dies soll erreicht werden, indem die Aufsicht sich stärker als heute an den Risiken orientiert, die Governance gestärkt wird und die Bestimmungen zu den Informationssystemen an den heutigen Stand der technologischen Entwicklung angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. April 2017 eine entsprechende Gesetzesvorlage bis zum 13. Juli 2017 in die Vernehmlassung geschickt. Sie passt auch die Aufsicht in der 2. Säule punktuell an.

1. Säule muss heutigen Herausforderungen genügen

Die Aufsicht über die Durchführung der Sozialversicherungen der 1. Säule ist seit der Einführung der AHV 1948 in ihren Grundzügen weitgehend unverändert geblieben. Eine Modernisierung der Aufsicht ist nötig, um die Stabilität des Vorsorgesystems weiterhin zu garantieren. Eine Anpassung an die heutigen Herausforderungen wurde auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle gefordert. Die Gesetzesvorlage des Bundesrates sieht drei Hauptstossrichtungen vor:

Aufsicht soll vorausschauend, risikoorientiert und steuernd werden

In der AHV, bei den Ergänzungsleistungen, der Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaft sowie bei den Familienzulagen in der Landwirtschaft soll eine vorausschauende, risikoorientierte und steuernde anstelle einer vor allem rückblickenden Aufsicht eingeführt werden. Ein solches Aufsichtsmodell hat sich in der IV seit 2008 bewährt. Es gibt Ziele zu Wirkung und Qualität der Durchführung vor und basiert auf einem internen Kontrollsystem sowie einem Risiko- und einem Qualitätsmanagement, zu dem die Durchführungsstellen verpflichtet werden. Die Einhaltung der Vorgaben wird wie bisher regelmässig vom jeweiligen Revisionsorgan geprüft.

Governance soll gestärkt werden

Mit der Vorlage werden die Grundsätze der Good Governance im Gesetz verankert. Das heisst, es werden insbesondere Anforderungen an die Unabhängigkeit der Durchführungsstelle, an die Integrität von verantwortlichen Personen und an die Transparenz der Buchführung aufgenommen. Damit soll eine einwandfreie Durchführung der 1. Säule sichergestellt werden.

Im Zusammenhang mit der Stärkung der Governance prüft das Eidg. Finanzdepartement die Möglichkeit, der Eidgenössischen Ausgleichskasse (Ausgleichskasse des Bundes für seine Angestellten) einen Autonomiestatus im Verhältnis zur Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule zuzugestehen. Die Ergebnisse dieser Analyse werden in die Botschaft über die Modernisierung der Aufsicht aufgenommen werden.

Informationssysteme sollen stärker standardisiert werden

Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, den Datenaustausch in den Informationssystemen der 1. Säule zu regeln. Zudem werden die Ausgleichskassen verpflichtet, sich an Mindeststandards insbesondere bei der Entwicklung und beim Betrieb von gesamtschweizerisch anwendbaren Informationssystemen zu halten. Ferner wird geregelt, wie die Entwicklung und der Betrieb von standardisierten Informationssystemen finanziert werden.

Aufsicht in der 2. Säule kann optimiert werden

Die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) wurde 2012 neu ausgestaltet. Die seither geltende Aufsichtsorganisation hat sich bewährt, kann aber in Einzelbereichen verbessert werden. Die Vernehmlassungsvorlage sieht daher gezielte Optimierungen vor. Die Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge werden präziser festgehalten, und die Unabhängigkeit der regionalen Aufsichtsbehörden wird sichergestellt, indem kantonale Regierungsmitglieder nicht Einsitz im jeweiligen Aufsichtsgremium nehmen dürfen.

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