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Die Ständeratskommission zeigt sich in den wesentlichen Punkten unnachgiebig

Freitag, 03.03.2017

Die Diskussionen um die Rentenreform führen bisher zu keinem politischen Kompromiss. Die Sozialkommission des Ständerates hält an ihren früheren Beschlüssen fest.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset die in der Reform Altersvorsorge 2020 verbleibenden Differenzen beraten. Sie zeigt sich in den wesentlichen Punkten unnachgiebig.

Das Gezanke um 70 Franken AHV-Zuschlag geht weiter

Die SGK hat die Vorlage am Donnerstag ein letztes Mal vor der Einigungskonferenz beraten. Die zentrale Differenz bleibt der Mechanismus zum Ausgleich der Renteneinbussen, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehen.

Der von SP und CVP dominierte Ständerat will neue AHV-Renten um 70 Franken aufstocken die Ehepaar-Renten erhöhen. Die Fraktionen sind überzeugt, dass der tiefere Umwandlungssatz und die geplante Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre beim Volk nur so eine Chance haben.

Der Nationalrat will die Rentenausfälle nicht über die AHV, sondern innerhalb der zweiten Säule ausgleichen. Die Renten bleiben allerdings nur darum gleich hoch, weil die Versicherten mehr in die Pensionskasse einzahlen müssen.

Um das zu erreichen, will der Nationalrat den Koordinationsabzug abschaffen. Das bedeutet, dass auf dem ganzen Lohn Beiträge gezahlt werden müssten. In der Version des Ständerats sind dafür die Beiträge höher. An der Abstufung will die SGK festhalten.

Automatische Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre findet keine Zustimmung

Zur finanziellen Stabilisierung der AHV will die Ständeratskommission die Mehrwertsteuer weiterhin um 1% erhöhen und nicht bloss um 0.6% wie der Nationalrat. Den Interventionsmechanismus, der zu einer automatischen Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre führen könnte, lehnt sie ab. Die Witwen- und Kinderrenten sollen nicht angetastet werden.

Die SGK will nur in zwei Punkten nachgeben; so sollen Versicherte bereits ab 45 Jahren und nicht erst ab 50 Jahren ausfinanziert werden. Der Sparprozess soll zudem mit 25 Jahren beginnen und nicht schon mit 21. Folgt der Ständerat der Kommission, verbleiben viele Differenzen mit dem Nationalrat. Dieser entscheidet in der letzten Sessionswoche, danach ist die Einigungskonferenz am Zug.

In der Einigungskonferenz sind die Kommissionen beider Räte vertreten. Ihre Anträge können angenommen oder abgelehnt, nicht aber geändert werden. Finden sie im National- und Ständerat und am letzten Sessionstag in der Schlussabstimmung eine Mehrheit, gibt es eine Reform der Altersvorsorge. Sonst ist die Vorlage vom Tisch.

Quelle dieses Textes ist die SDA.

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