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Die Ständeratskommission berät über die neue Rechtsform der Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO

Mittwoch, 16.11.2016

Die Ständeratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat das Ausgleichsfondsgesetz verabschiedet. Die neue Rechtsform erleichtert es den Ausgleichsfonds, Vermögen an den internationalen Finanzmärkten anzulegen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat die Detailberatung zum Ausgleichsfondsgesetz abgeschlossen und die Vorlage mit 12 zu 0 Stimmen angenommen. Der Gesetzesentwurf sieht die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt unter dem Namen Compenswiss vor, welche die Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und der Erwerbsersatzordnung (AHV, IV und EO) verwaltet. Die neue Rechtsform soll es Compenswiss in erster Linie erleichtern, Vermögen der drei Ausgleichsfonds an den internationalen Finanzmärkten anzulegen, indem sie als eindeutig identifizierbare Wirtschaftspartnerin auftreten kann.

Ständeratskommission will eine externe Revisionsstelle

Die Ständeratskommission möchte als Revisionsorgan von Compenswiss – anders als der Bundesrat – eine externe Revisionsstelle und nicht die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) festlegen. Damit will sie die Unabhängigkeit des Revisors betonen (8 zu 4 Stimmen; Art. 10). Eine Mehrheit hatte sich bereits in der Vernehmlassung für diese Lösung ausgesprochen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, dass weiterhin die EFK die Revision übernimmt; sie hält dies insbesondere aufgrund der hohen finanziellen Beteiligung des Bundes an der AHV für gerechtfertigt.

Bund soll die Schuldzinsen der IV ab 2018 nicht mehr übernehmen

Mit der Vorlage wird zudem die Regelung zum Schuldenabbau der IV gegenüber dem AHV-Ausgleichfonds fortgeschrieben, welche Ende 2017 ausläuft. Die Kommission unterstützt auch die geltende Bestimmung, wonach der Bund die Schuldzinsen der IV ab 2018 nicht mehr übernimmt. Eine Minderheit verlangt hingegen, dass der Bund für den jährlichen Zinsaufwand bis zur definitiven Entschuldung der IV aufkommt. Die Vorlage wird in der Wintersession vom Ständerat behandelt.

Kompetenzen der regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG sollen klarer werden

Die Kommission hat zudem mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen der Parlamentarischen Initiative Kuprecht zur Stärkung der Kantonsautonomie bei den regionalen Stiftungsaufsichten über das BVG Folge gegeben. Die Initiative verlangt, dass die regionalen und kantonalen Aufsichtsbehörden selber über die Zusammensetzung ihrer Organe bestimmen können. Die Kommission wünscht sich mittels der Initiative mehr Klarheit über die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der regionalen und kantonalen Aufsichtsbehörden gegenüber der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Sie hält es nicht für gerechtfertigt, dass die OAK BV für organisatorische Fragen Standards festschreibt. In einem nächsten Schritt wird die Schwesterkommission (SGK-NR) über die Initiative befinden.

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