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Die sozialpolitische Kommission des Nationalrates will die AHV finanziell absichern

Samstag, 20.08.2016

Städteverband und Pensionskassenverband begrüssen die Anstrengungen der SGK-N, die AHV finanziell langfristig abzusichern. Eine automatische Erhöhung des Rentenalters bei Schieflage sehen sie aber kritisch.

Die sozialpolitische Kommission des Nationalrates (SGK-N) hat ihre Beratung zum Reformpaket «Altersvorsorge 2020» diese Woche abgeschlossen. Sie nimmt in Bezug auf die Vorlage von Bundesrat und Ständerat verschiedene bedeutende Anpassungen vor. So empfiehlt sie etwa einen neuen Interventionsmechanismus für die AHV. Die finanzielle Entwicklung des AHV-Fonds soll mit dem Rentenalter verknüpft werden: Schreibt der Fonds rote Zahlen und fällt der Fondsbestand unter 80% einer Jahresausgabe, wird das Rentenalter automatisch erhöht, sofern der Bundesrat mit anderen dringlichen Massnahmen keine Mehrheiten gefunden hat. Generell soll jedoch das gleiche Referenzalter 65 Jahre für Mann und Frau gelten.

SSV und ASIP stehen Interventionsmechanismus in der AHV skeptisch gegenüber

Der Schweizerische Städteverband begrüsst die Anstrengungen der Sozialkommission des Nationalrates, die Finanzierung der AHV langfristig abzusichern, wie er in einer Mitteilung schreibt. Skeptisch ist er gegenüber dem vorgeschlagenen Interventionsmechanismus, der eine generelle Erhöhung des Rentenalters ins Spiel bringe. Er plädiert dafür, das Reformpaket ohne diesen Zusatz dem Volk vorzulegen.

Auch der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP warnt, dass der Antrag, in diese Vorlage zwingend einen zweistufigen AHV-Interventionsmechanismus zur Erhöhung des AHV-Rentenalters zu integrieren, ein erfolgreiches Gelingen der Reform gefährde. Ein Ausspielen der AHV gegenüber der beruflichen Vorsorge sei nicht zielführend. Bei der AHV und im BVG bestehe jedoch Anpassungsbedarf.

Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ist ein Schwerpunkt der Reform

Tatsächlich ist die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes ein Schwerpunkt der Reform. Damit die Senkung des Mindestumwandlungssatzes sozialverträglich erfolge, müsse das Leistungsziel im BVG (60% des letzten AHV-Bruttolohnes bis 84'240 Franken) jedoch aufrechterhalten werden, betont der ASIP, weshalb es flankierende Massnahmen brauche. Der ASIP begrüsst daher die jetzt von der SGK-N für die Übergangsgeneration vorgeschlagene Lösung, das Leistungsniveau aufrechtzuerhalten.

Leistungen in der 2. Säule sollen garantiert bleiben

Mit der dezentral durch die Pensionskassen zu gewährenden Leistungsgarantie werde zudem einem Anliegen der Praxis Rechnung getragen. Dennoch warnt ASIP-Präsident Jean Rémy Roulet davor, die notwendigen Reformen zur langfristigen Sicherung der Altersvorsorge im Allgemeinen und der 2. Säule im Speziellen durch ideologische Auseinandersetzungen zu gefährden. Alle Akteure müssten im Rahmen dieses Prozesses ihren Beitrag für eine erfolgreiche Reform leisten.

Auch aus Sicht der Städte ist es notwendig, das Rentenniveau längerfristig zu sichern. Allfällige Rentenkürzungen drohten durch die Ergänzungsleistungen abgefedert werden zu müssen. Diese stellten für die Gemeinden bereits heute eine bedeutende finanzielle Last dar.

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