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Die SNB stuft die Zürcher Kantonalbank als systemrelevant ein

Montag, 11.11.2013

Die Schweizerische Nationalbank stuft die Zürcher Kantonalbank, die über eine Staatsgarantie verfügt, als systemrelevantes Finanzinstitut ein. Damit ist die ZKB unter anderem gezwungen, strengere Eigenmittelanforderungen zu erfüllen.

Die Schweizerischen Nationalbank (SNB) hat am 1. November 2013 verfügt, dass die Zürcher Kantonalbank (ZKB) als Finanzgruppe systemrelevant im Sinne von Artikel 7 und 8 des Bankengesetzes ist. Die Verfügung wurde nach vorgängiger Anhörung der ZKB und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) erlassen. Für den Vollzug der regulatorischen Folgen, die sich aus dem Entscheid über die Systemrelevanz ergeben, sind primär die ZKB und subsidiär die FINMA zuständig.

Eigenmittelvorschriften dürften erhöht werden

Für die grösste Kantonalbank der Schweiz gelten künftig strengere Anforderungen an die Eigenmittel und die Liquidität. Die entsprechenden neuen Vorschriften wird die FINMA nach dem Grad der Systemrelevanz festlegen. Die Bank fällt nun unter die Kategorie «Too big to fail». Sie muss also auch Notfallpläne ausarbeiten, worin festgelegt ist, welche Funktionen im Krisenfall systemrelevant sind und in fortzuführende Einheiten ausgelagert werden müssen. Für die Überwachung des Notfallplans ist die FINMA zuständig. Inhalt und Zeitrahmen sind noch offen, wie die ZKB erklärt.

Gemäss der «Too big to fail»-Vorlage müssen sogenannt systemrelevante Banken risikogewichtet zwischen 14% und 19% Eigenmittel halten. Diese Zahl ist abhängig von der Bankengrösse und von Vergünstigungen, die für Vorkehrungen im Krisenfall gewährt werden.

Die Eigenmittelzielgrösse der ZKB liegt aktuell bei 13,6% und erhöht sich per 2016 voraussichtlich nur moderat, wie die Bank erklärt. Da die ZKB per 30.06.2013 eine Eigenmittelquote (Tier-1-Ratio) von 14,9% erzielte, geht sie davon aus, die zukünftigen Vorgaben bereits heute zu erfüllen.

Liquiditätsvorgaben dürften markant verschärft werden

Im Bereich der Liquidität erwartet die ZKB jedoch eine markante Verschärfung der Vorgaben. Sie befinde sich auch hier in einer komfortablen Lage, so die Bank, da sie die zukünftigen Bestimmungen von Basel III, welche bis 2018 eingeführt würden, bereits heute erfülle. Dank des verstärkten Aufbaus von Liquidität während der letzten Jahre müssten voraussichtlich keine Anpassungen vorgenommen werden.

Systemrelevanz hat keinen Einfluss auf Staatsgarantie

Die ZKB verfügt über eine gesetzlich verankerte Staatsgarantie. Danach haftet der Staat für alle Verbindlichkeiten der Kantonalbank, soweit ihre eigenen Mittel nicht ausreichen. Laut ZKB hat die Qualifizierung der Systemrelevanz jedoch keinen Einfluss auf die Staatsgarantie der Bank. Die Gesetzgebung zur Stärkung der Finanzstabilität würde wie die allgemeinen bankenrechtlichen Vorschriften unabhängig von einer Staatsgarantie gelten.

ZKB erwartet eine hohe Busse

Liquidität könnte für die ZKB in Zukunft sehr wichtig werden. Nach der UBS und der CS sowie der Raiffeisengruppe ist die ZKB das viertgrösste Finanzinstitut der Schweiz. Sie half US-Bürgern in der Vergangenheit, Steuern zu hinterziehen. Insgesamt lagen rund 1,8 Milliarden Franken an US-Vermögen bei der ZKB; teils direkt, teils indirekt über externe Vermögensverwalter. Mitte 2009 trennte sich die Bank zwar von US-Wertschriftenkunden und 2011 auch von den US-Kontokunden. Zwischen 2008 und 2009 nahm sie jedoch noch UBS-Kunden an. Inzwischen wurde die ZKB von den USA wegen ihrer Hilfeleistungen an US-Kunden, um Steuern zu hinterziehen, angeklagt.

Die ZKB zählt zudem zur sogenannten Kategorie 1 der Banken, die dafür büssen sollen. Gegen Schweizer Banken der Kategorie 1 sind bereits Strafuntersuchungen eröffnet worden. Sie müssen daher selbst mit den US-Behörden über eine Bereinigung des Steuerstreits verhandeln und kommen nicht in den Genuss der Vereinbarung, welche die Schweiz mit den USA im Steuerstreit getroffen hat.

Danach müssen Banken für Konten, die bereits vor dem 1. August 2008 existierten, eine Busse von 20% des maximalen Gesamtwertes der sogenannt US-related accounts bezahlen. Für jene Konten, die zwischen dem 1. August 2008 und dem 28. Februar 2009 eröffnet wurden, beträgt der Satz 30%. Rund 50% beträgt die Busse für Konten, die nach dem 28. Februar 2009 eröffnet wurden, also nach dem UBS-Abkommen mit den USA. Hinzu kommen Aufwendungen für die Datenaufarbeitung und die Revisionsgesellschaften.

Tatsächlich versuchte die ZKB, mit den USA ein sogenanntes Deferred Prosecution Agreement (DPA) auszuhandeln, wie sie vor einiger Zeit verlauten liess. Sie wollte den Fall mit einer Einigung abschliessen. Die Busse könnte zwischen 180 und 720 Millionen Franken betragen, haben Experten berechnet. Dabei schwingt die Hoffnung mit, dass die ZKB nicht den Höchstbussensatz zahlen muss.

Folgekosten sind noch unbekannt

Eine solche Busse würde die ZKB laut Experten kaum ruinieren. Schlimmer als die Busse werten sie jedoch die indirekten Folgen einer Strafuntersuchung. Ist eine Bank in den USA angeklagt, wird sie vom Interbankenmarkt ausgeschlossen. Sie kann nicht mehr mit Dollar handeln, was ihre Schweizer Kunden – vor allem KMU – hart treffen könnte. Würden diese deshalb abwandern und institutionelle Investoren mitziehen, könnte die ZKB dadurch Liquiditätsengpässe erfahren.

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