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Die Schweiz verstärkt ihre Anstrengungen im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Freitag, 20.12.2013

Um neuen Gefahren ebenso wie internationalen Standards Rechnung zu tragen, passt die Schweiz ihre Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung an. Der Bundesrat hat dazu eine Botschaft verabschiedet.

Die internationale Groupe d'action financière GAFI wird 2015 in der Schweiz erneut ein Länderexamen durchführen, um die technische Konformität des schweizerischen Dispositivs mit 40 revidierten Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu prüfen. Die GAFI hat mit der Schweiz bereits 2005 eine Länderprüfung durchgeführt und dabei Mängel festgestellt. Um die 2012 revidierten Empfehlungen in der Schweiz wirksam umzusetzen, seien aber noch gewisse Anpassungen notwendig, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF erklärt.

Der Bundesrat hat nun den Entwurf des Bundesgesetzes zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière sowie die Botschaft über die Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen zuhanden des Parlaments verabschiedet und entschieden, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen.

Transparenz wird verbessert und Richtlinien werden verschärft

Der Bundesrat schlägt aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse in seiner revidierten Vorlage in drei Punkten Änderungen vor: Bei der Transparenz von Inhaberaktien, bei Vortaten im Steuerbereich und beim Verdachtsmeldesystem.

Auch eine Reihe technischer, von den Kantonen und interessierten Kreisen vorgeschlagener Änderungen wurden berücksichtigt. In folgenden sieben Punkten enthält das Gesetz Neuerungen:

  • Verbesserung der Transparenz bei den jurististischen Personen und den Inhaberaktien, womit zugleich die Anforderungen des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke erfüllt werden
  • Verschärfung der Pflichten der Finanzintermediäre bei der Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen
  • Ausdehnung des Begriffs der politisch exponierten Person (PEP) auf inländische PEP sowie auf PEP von zwischenstaatlichen Organisationen sowie Einführung entsprechender risikobasierter Sorgfaltspflichten
  • Einführung einer Vortat für schwere Fälle im Bereich der direkten Steuern und Ausweitung des geltenden Straftatbestands des Schmuggels im Zollbereich auf die indirekten Steuern
  • obligatorischer Beizug eines Finanzintermediärs für Barzahlungen über 100000 Franken beim Kauf von beweglichen Gütern und Immobilien
  • Erhöhung der Wirksamkeit des Verdachtsmeldesystems
  • Verbesserung der Umsetzung des GAFI-Standards bezüglich der Finanzsanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus und Terrorismusfinanzierung.

Ständige interdepartementale Arbeitsgruppe beurteilt nationale Risiken

Der Bundesrat hat zudem entschieden, bundesintern die Koordination der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu verstärken. Zu diesem Zweck setzt er eine ständige, interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements ein, die aus Vertretern der betroffenen Behörden besteht.

Die Arbeitsgruppe wird ihre Tätigkeit 2014 aufnehmen. Eine ihrer Hauptaufgaben wird darin bestehen, die einschlägigen Risiken auf nationaler Ebene zu beurteilen.

Mit dieser Massnahme setzt der Bundesrat die entsprechende GAFI-Empfehlung betreffend nationale Risikobeurteilung um. Dieses neue Instrument soll der Schweiz auch erlauben, ihr Dispositiv zu optimieren. Schliesslich würden die von der Arbeitsgruppe erstellten Analysen dazu dienen, die Finanzintermediäre in ihren Anstrengungen bei der Risikobeurteilung zu unterstützen.

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