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Die Schweiz und die EU nehmen Verhandlungen zur Zinsbesteuerung auf

Montag, 20.01.2014

Das Zinsbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU wird neu verhandelt. Die Revision soll Lücken schliessen und verhindern, dass Personen sich der Besteuerung ihrer Zinserträge entziehen können.

Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben offiziell die Verhandlungen über die Revision des Zinsbesteuerungsabkommens aufgenommen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilt. Dies nachdem der Bundesrat am 18. Dezember 2013 das Verhandlungsmandat für die Revision des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU erteilt hat. Die Europäische Kommission ihrerseits ist am 14. Mai 2013 vom Rat der EU für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin) beauftragt worden, mit der Schweiz eine Anpassung dieses Abkommens auszuhandeln.

EU will Zinsbesteuerung sicherstellen

Damit wolle die EU sicherstellen, dass das Abkommen nach der geplanten Revision ihrer eigenen Richtlinie im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen entsprechend angepasst werde, so das EFD. Die Revision soll Lücken schliessen und verhindern, dass Personen sich der Besteuerung ihrer Zinserträge entziehen, indem sie Scheinfirmen zwischenschalten oder auf gewisse Finanzinstrumente zurückgreifen.

Bei den Verhandlungen soll auch den internationalen Entwicklungen auf diesem Gebiet Rechnung getragen werden. Die Verhandlungsparteien haben für das erste Halbjahr 2014 regelmässige Treffen vereinbart.

Unternehmensbesteuerung ist Verhandlungsgegenstand

Ein weiteres Verhandlungsthema ist die Unternehmensbesteuerung, so das EFD weiter. Es werde eine Lösung gesucht, die den internationalen Standards entspreche, den Wirtschaftsstandort Schweiz stärke und sowohl für die Kantone als auch den Bund finanziell tragbar sei.

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