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Die Schweiz und Deutschland intensivieren die Zusammenarbeit im Finanzbereich

Montag, 19.08.2013

Schweizer Banken ohne Filiale vor Ort, die in Deutschland aktiv werden wollen, müssen deutsche Anleger- und Verbraucherschutzbestimmungen einhalten. Dass dies geschieht, wollen FINMA und die deutsche Bafin künftig gemeinsam kontrollieren.

Die Schweiz und Deutschland wollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Finanzbereich mit einer Vereinbarung intensivieren. Eine solche Abmachung über grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen hatten die beiden Länder bereits 2011 im Rahmen des bilateralen Quellensteuerabkommens unterzeichnet. Mit dem deutschen Nein zum Quellensteuerabkommen war sie jedoch ebenfalls hinfällig geworden. Die neu aufgelegte Vereinbarung wird nun durch zwei Ausführungsvereinbarungen unter den Finanzmarktaufsichtsbehörden ergänzt, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF berichtet.

Die Zusammenarbeit unter den Finanzmarktaufsichtsbehörden wird intensiviert

Diese Ausführungsvereinbarungen beinhalten eine Intensivierung der Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden Angebot von Bankdienstleistungen sowie bei der Zulassung von Effektenfonds.

Die Vereinbarung beruht laut SIF auf Gegenseitigkeit und soll beiden Ländern zugute kommen: Wettbewerb und Verbraucherschutz sollen gestärkt und die Zusammenarbeit unter den Finanzmarktaufsichtsbehörden intensiviert werden.

Schweizer Institute müssen deutsche Bestimmungen einhalten

Schweizer Finanzinstitute, welche die Vereinbarung nutzen wollten und über keine Filiale vor Ort verfügten, müssten in Deutschland die relevanten deutschen Anleger- und Verbraucherschutzbestimmungen einhalten, so das SIF weiter. Zu diesem Zweck könne die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin die schweizerische FINMA bei Vor-Ort-Kontrollen begleiten. Dabei würden keine Kundendaten offengelegt, wie das SIF erklärt.

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