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Die Schweiz und China unterzeichnen ein Sozialversicherungsabkommen

Mittwoch, 30.09.2015

Die Schweiz hat mit China ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Demnach müssen entsandte Arbeitnehmende im anderen Staat bis zu sechs Jahre lang keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Davon profitieren viele Schweizer Unternehmen.

Bundesrat Alain Berset hat sich auf einer dreitägigen Chinareise in Peking mit Vizepremierminister Ma Kai und den beiden Ministern für Soziales, Yin Weimin, und Kultur, Luo Shugang, ausgetauscht. Zudem hat er Abkommen zur sozialen Sicherheit und zur kulturellen Zusammenarbeit unterzeichnet.

Wechsel des Sozialversicherungssystems wird vermieden

Mit dem Sozialversicherungsabkommen werden entsandte Arbeitnehmende während maximal sechs Jahren von der Pflicht befreit, im anderen Staat Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Damit kann eine doppelte Beitragspflicht in beiden Staaten oder der Wechsel des Sozialversicherungssystems bei vorübergehenden Auslandeinsätzen vermieden werden.

Einsatz von Mitarbeitenden im anderen Staat wird einfacher

International tätige Unternehmen sollen dadurch einfacher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im anderen Staat einsetzen können. Seit 2010 ist China der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Asien. Über 600 Schweizer Firmen mit über 200‘000 Angestellten sind in China präsent.

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