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Die Schweiz kann ab 2018 nun Bankdaten mit ausgewählten Partnerstaaten austauschen

Donnerstag, 24.11.2016

Der Bundesrat hat die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. In der Vernehmlassung ist die Vorlage mehrheitlich auf Zustimmung gestossen.

Der Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 15. Juli 2014 den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) verabschiedet. Er sieht vor, dass gewisse Finanzinstitute, kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften Finanzinformationen ihrer Kundinnen und Kunden sammeln, sofern diese im Ausland steuerlich ansässig sind. Diese Informationen umfassen alle Kapitaleinkommensarten und den Saldo des Kontos. Die Informationen werden automatisch, in der Regel einmal jährlich, der Steuerbehörde übermittelt, welche die Daten an die für die Kundin oder den Kunden zuständige Steuerbehörde im Ausland weiterleitet. Diese Transparenz soll vermeiden, dass Steuersubstrat im Ausland vor dem Fiskus versteckt werden kann.

Die Bundesversammlung hat die Grundlagen geschaffen

Die Bundesversammlung hat am 18. Dezember 2015 hinsichtlich der Standards zur Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) das multilaterale Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) sowie die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) zusammen mit dem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) verabschiedet. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für den AIA geschaffen.

Die Verordnung des Bundesrats regelt die Einzelheiten zum AIA

Der Bundesrat hat nun auch die Verordnung (AIAV) verabschiedet. Sie benennt insbesondere weitere nicht meldende Finanzinstitute sowie ausgenommene Konten und regelt Einzelheiten in Bezug auf die Melde- und Sorgfaltspflichten der meldenden schweizerischen Finanzinstitute. Neben den Ausführungsbestimmungen zum AIAG führt sie weitere Bestimmungen auf, die zur Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) erforderlich sind.

Die Verordnung enthält zudem Ausführungsbestimmungen zu den Aufgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), zum Informationssystem sowie in ihrem Anhang die anwendbaren Alternativbestimmungen des OECD-Kommentars zum gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten.

Die Schweiz betreibt den Datenaustausch mit ausgewählten Partnerstaaten ab 2018

Um den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) mit einem Partnerstaat einführen zu können, muss er zuvor bilateral aktiviert werden. Die Schweizer hat mit der Europäischen Union (EU) bisher ein Abkommen über die Einführung des AIA und mit einer Anzahl weiterer Staaten gemeinsame Erklärungen über die Einführung des AIA auf Basis des MCAA unterzeichnet.

Bis heute haben über 100 Staaten und Territorien gegenüber dem Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) ihre Absicht bekundet, den AIA-Standard umzusetzen. In der Schweiz soll der AIA im Jahr 2017 eingeführt werden, so dass im Jahr 2018 mit ausgewählten Partnerstaaten ein erster Datenaustausch erfolgen kann.

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