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Die Regeln für Verwaltungsräte der FINMA werden verschärft

Montag, 09.12.2013

Der Bundesrat veröffentlicht erstmals sowohl die Bedingungen zur Ausübung des Amts als Verwaltungsratsmitglied der FINMA als auch das 2010 erlassene Anforderungsprofil an die Verwaltungsräte. Die Bedingungen wurden neu verschärft.

Der Bundesrat hat die „Bedingungen zur Ausübung des Amts als Verwaltungsratsmitglied der FINMA“ genehmigt. Sie ersetzen allgemeine Grundsätze, die der Bundesrat am 16. Januar 2008 der Wahl der ersten Verwaltungsratsmitglieder der neu geschaffenen Finanzmarktaufsicht FINMA zugrunde gelegt hatte.

Interessenkonflikte sollen vermieden werden

Neu wurde eine Regelung aufgenommen, wonach die Verwaltungsratspräsidentin oder der Verwaltungspräsident nach dem Ausscheiden aus dem Amt während sechs Monaten keine Aktivitäten im Aufsichtsbereich der FINMA ausüben darf.

In den Bedingungen wird weiter festgelegt, dass das Amt eines Verwaltungsratsmitglieds der FINMA unvereinbar mit einer operativen Tätigkeit sowie der Funktion als Mitglied des Verwaltungsrats bei einem von der FINMA Beaufsichtigten oder einem Branchenverband ist. Entsprechende Organmitgliedschaften sind bis spätestens Ende der laufenden Amtsperiode des FINMA-Verwaltungsrats niederzulegen.

Anforderungen wurden verschärft

Im Sinne der Transparenz hat der Bundesrat zudem beschlossen, nicht nur die Bedingungen zur Ausübung des Amts als Verwaltungsratsmitglied sondern auch das im August 2010 erlassene Anforderungsprofil an den Verwaltungsrat FINMA zu veröffentlichen.

Dieses umfasst verschiedene Anforderungen an das Kollegium; dabei muss das oberste Führungsorgan unter anderem gewisse Fähigkeiten wie Fachwissen und relevante Branchenkenntnisse gewährleisten. Es umfasst aber auch Anforderungen an das einzelne Mitglied des Verwaltungsrates, wie Führung, Dynamik und Durchsetzungsvermögen oder Sachkompetenz und spezifische Kenntnisse.

Honorar und Spesen für den Verwaltungsrat werden veröffentlicht

Interessant ist auch die Veröffentlichung der Besoldung eines Verwaltungsratsmitglieds der FINMA. Gemäss Eidgenössischem Finanzdepartement (EFD) stellt ein VR-Mandat bei der FINMA sehr hohe Ansprüche bezüglich der fachlichen Kenntnisse und der praktischen Berufserfahrung. Ein VR-Mitglied der FINMA habe zudem grosse Einschränkungen für weitere Mandate und strenge Auflagen bezüglich der Vermögensdispositionen in Kauf zu nehmen. Diese strengen Vorgaben würden bei der Entschädigung berücksichtigt.

Das Honorar der VR-Mitglieder wird in Jahrespauschalen ausgerichtet. Das Präsidium VR zahlt 320‘000 Franken mit einer Arbeitsbelastung von 100%; das Vize-Präsidium VR 100‘000 Franken mit einer Arbeitsbelastung von 35% und das Honorar für ein Mitglieder VR beträgt 80‘000 Franken mit einer Arbeitsbelastung von 25%. Die anfallenden Spesen werden nach Aufwand vergütet und richten sich nach den Bestimmungen der Bundespersonalverordnung (VBPV) 6 und der ausführenden Regelungen der FINMA.

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