Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuelle Themen » Artikel

Die Pensionskassen sind sich über die Kompensation von BVG-Leistungskürzungen uneins

Donnerstag, 23.02.2017

Die Pensionskassen befürworten grösstenteils die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.0%. Einer Kompensation für Leistungskürzungen im BVG durch höhere AHV-Renten oder eine spätere Frühpensionierung stehen sie jedoch skeptisch gegenüber.

Mit der Botschaft zur Reform der «Altersvorsorge 2020» präsentierte der Bundesrat Ende 2014 einen Vorschlag zur umfassenden Revision des Schweizer Vorsorgesystems. Die Vorlage sieht in der ersten und zweiten Säule Massnahmen auf der Einnahmen- sowie der Ausgabenseite vor, um das finanzielle Gleichgewicht der Vorsorgewerke zu sichern und gleichzeitig das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten. Bei den parlamentarischen Beratungen waren sich Ständerat und Nationalrat in wichtigen Punkten des Reformpakets uneinig. Die Vorlage befindet sich nun in der Differenzbereinigung. In der Frühjahrssession, die am 27. Februar beginnt, setzt sich nach dem Ständerat der Nationalrat ein zweites Mal mit der Vorlage auseinander. Bestehen nach der Zweitbehandlung weiterhin Differenzen, wird über das Reformpaket in einer Einigungskonferenz bzw. der Schlussabstimmung definitiv entschieden.

Über drei Viertel der Pensionskassen sind für eine Senkung des Umwandlungssatzes

Besonders zwei Massnahmen aus der Vorlage Altersvorsorge 2020 stossen bei den Pensionskassenvertretern auf klare Zustimmung, wie aus der aktuellen Pensionskassenumfrage der Credit Suisse von Ende 2016 bei 187 Vorsorgeeinrichtungen hervorgeht: die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0% und die Festlegung des Referenzalters der Pensionierung auf 65 Jahre für Männer und Frauen (was faktisch einer Erhöhung des Frauenrentenalters um ein Jahr entspricht). Ständerat und Nationalrat haben beiden Massnahmen bereits zugestimmt.

Über drei Viertel der befragten Pensionskassen zeigen sich jeweils dafür. Die Zustimmungsraten haben sich gegenüber einer ähnlichen Umfrage der Credit Suisse aus dem Jahr 2014 sogar noch erhöht, insbesondere bezüglich der Anpassung des Mindestumwandlungssatzes. Inzwischen wird auch im Parlament von einer Mehrheit anerkannt, dass der aktuelle Mindestumwandlungssatz von 6.8% angesichts der demografischen und finanziellen Realitäten (steigende Lebenserwartung, anhaltendes Tiefzinsumfeld) aus versicherungsmathematischer Sicht zu hoch ist.

Kompensation der Leistungskürzungen bietet Kontroversen

Diskussionen und Kontroversen gibt es in den parlamentarischen Beratungen aber darüber, wie die mit der Senkung des Umwandlungssatzes entstehenden Leistungskürzungen kompensiert werden sollen, um das Leistungsniveau langfristig zu sichern. Die verschiedenen in diesem Kontext diskutierten Massnahmen erhalten von den Vorsorgeeinrichtungen denn auch eine unterschiedlich hohe Zustimmung.

So sind zum Beispiel 46% klar und 37% eher für den Vorschlag des Ständerates, den Beginn des Sparprozesses in die zweite Säule vorzuverlegen (ab 21 statt 25 Jahren für Altersleistungen). Einer Senkung der Eintrittsschwelle bzw. dem Verzicht auf den Koordinationsabzug stimmten hingegen jeweils nur 28% klar und 34 – 35% eher zu.

Kassen sind gegen eine Erhöhung der AHV-Rente oder spätere Frühpensionierung

Zwei Punkte stossen bei den Pensionskassen mehrheitlich auf Ablehnung. Es handelt sich zum einen um den Vorschlag des Ständerates, die durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehenden Leistungskürzungen mit einer Erhöhung der monatlichen AHV-Rente um 70 Franken zu kompensieren. 69% der Befragten zeigten sich klar oder eher gegen diesen Vorschlag. Zum anderen wird der Vorschlag des Bundesrats, den frühestmöglichen Rückzugszeitpunkt aus dem Erwerbsleben auf 62 Jahre (anstatt heute 58) anzusetzen, von 63% der Umfrageteilnehmer negativ beurteilt.

Die Pensionskassenkassenumfrage der Credit Suisse

Die aktuelle Umfrage fand im Oktober/November 2016 statt, das heisst vor Beginn des Differenzbereinigungsverfahrens zwischen Ständerat und Nationalrat. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Differenzen zwischen den beiden Räten war es nicht möglich, die Stellung der Pensionskassen zum Gesamtpaket abzuholen. Sie wurden aber zu einzelnen, die zweite Säule betreffenden Vorschlägen befragt, die entweder der Bundesrat in seiner Botschaft oder die Räte bis dann im Rahmen der Beratungen eingebracht hatten.

Anzeige
 
Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.