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Die Nationalbank begrüsst eine Verbesserung der Krisenresistenz von Schweizer Banken

Mittwoch, 21.10.2015

Die Schweizerische Nationalbank zeigt sich erfreut über die neuen Too-big-to-fail-Bestimmungen für systemrelevante Banken, welche der Bundesrat verabschiedet hat. Sie sieht darin auch eine Stärkung des Schweizer Finanzplatzes.

Der Bundesrat hat die Eckwerte zur Anpassung der «Too-big-to-fail» Bestimmungen verabschiedet. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) war in der zuständigen Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vertreten. Sie unterstützt die Massnahmen sowie deren Umsetzung im vorgesehenen Zeitraum.

Too-big-to-fail-Massnahmen umfassen drei wesentliche Bereiche

Die Massnahmen stellen laut SNB einen entscheidenden Schritt im Gesamtprozess zur Lösung der Too-big-to-fail-Problematik in der Schweiz dar. Sie umfassen alle drei Bereiche, welche die SNB zur Lösung des Problems als wesentlich erachtet:

Eigenmittelanforderungen werden gestärkt

Erstens werden mit den neuen Massnahmen die Going-concern-Eigenmittelanforderungen (hartes Kernkapital sowie Wandlungskapital, um Bankverluste im laufenden Betrieb zu absorbieren) gestärkt, vor allem bei der Leverage Ratio. Die SNB erachtet diese weitere Stärkung der Widerstandsfähigkeit als notwendig. Die konkrete Höhe der Going-concern-Anforderungen an eine Bank hängt vom Grad ihrer Systemrelevanz ab.

Anforderungen an verlustabsorbierende Instrumente werden erhöht

Zweitens werden die Anforderungen für die verlustabsorbierenden Instrumente im Goneconcern-Fall (Bail-in-Instrumente, d.h. Fremdkapital, welches in der Abwicklung in Eigenkapital gewandelt werden kann) für die Grossbanken bedeutend erhöht. Bei den inlandorientierten systemrelevanten Banken wird eine Stärkung der Gone-concern Anforderungen in einem späteren Schritt erfolgen.

Verlustabsorbierende Instrumente im Gone-concern-Fall sind notwendig, um im Krisenfall eine geordnete Abwicklung einer systemrelevanten Bank zu ermöglichen. Mit diesen Massnahmen wird die Schweiz sowohl bei den Anforderungen mit Bezug auf den Going-concern- als auch mit Bezug auf den Gone-concern-Fall wieder zu den international führenden Ländern gehören. Die SNB betrachtet dies als unerlässlich, da die Too-big-to-fail -Problematik in der Schweiz besonders stark ausgeprägt ist.

Frist für Fertigstellung von Notfallplänen der Banken wird festgelegt

Drittens wird zwingend festgelegt, bis wann die systemrelevanten Banken ihre Schweizer Notfallpläne fertigstellen müssen. Die Beurteilung der globalen Abwicklungsfähigkeit wird Teil der Prüfung des Schweizer Notfallplanes sein, soweit sie für dessen Umsetzung relevant ist. Aus Sicht der SNB ist die globale Abwicklungsfähigkeit Voraussetzung für eine effektive Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden im Krisenfall.

Staat soll Banken in Krisen nicht mehr retten müssen

Die SNB will sich weiterhin aktiv an den Arbeiten zur Lösung der Too-big-to-fail-Problematik in der Schweiz und der Umsetzung der heute beschlossenen Massnahmen beteiligen. Das Bankengesetz sieht eine periodische Überprüfung der Wirksamkeit des Too-big-to-fail-Massnahmenpakets vor. Eine Lösung der Too-big-to-fail-Problematik ist dann erreicht, wenn die umgesetzten Massnahmen sowohl die Behörden als auch die Märkte davon überzeugen, dass eine systemrelevante Bank in einer Krise nicht mehr durch den Staat gerettet werden muss.

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