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Die Kapitalanforderungen an systemrelevante Banken steigen weiter

Dienstag, 22.12.2015

Das EFD hat heute die Anhörung für Anpassungen der geltenden „Too-big-to-fail“-Bestimmungen eröffnet. Darin werden die vom Bundesrat im Oktober verabschiedeten Eckwerte ausformuliert. Die Anhörung dauert bis zum 15. Februar 2016.

Unter der Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) Vorschläge zu notwendigen rechtlichen Anpassungen der „Too-big-to-fail“-Bestimmungen für Banken erarbeitet. Die Eckwerte für die geplanten Verordnungsänderungen hat der Bundesrat bereits am 21. Oktober 2015 verabschiedet.

Systemrelevante Banken brauchen ausreichend Kapital um Leistungen weiter zu führen

Durch Erfüllung von so genannten Going-concern-Anforderungen sollen systemrelevante Banken über ausreichend Kapital zur Weiterführung ihrer Dienstleistungen verfügen, so dass sie auch in einer Stresssituation weder einer staatlichen Unterstützung bedürfen, noch saniert oder abgewickelt werden müssen.

Die Going-concern-Anforderungen bestehen aus einer Grundanforderung für alle systemrelevanten Banken (Sockelanforderung), sowie je nach Grad der Systemrelevanz, zusätzlich aus einer progressiven Komponente. Letztere bemisst sich nach den bereits im heutigen System bekannten Kriterien des Marktanteils und der Grösse.

Die Sockelanforderung für die Leverage Ratio (Verhältnis des regulatorischen Eigenkapitals zur ungewichteten Bilanzsumme) beträgt dabei 4.5% und für die risikogewichteten Aktiven 12.9%. Bei den beiden Grossbanken führt dies, ergänzt um die aufgrund der Zielgrössen zu erwartende Progression, zu Going-concern-Anforderungen von insgesamt 5% für die Leverage Ratio und 14.3% bei den risikogewichteten Aktiven. 

International tätige systemrelevante Banken müssen zusätzliches Kapital halten

Going-concern-Anforderungen können eine Sanierung oder Abwicklung nicht in jedem Fall verhindern. Ergänzend zu den Going-concern-Anforderungen müssen international tätige systemrelevante Banken deshalb zusätzliches Kapital halten, um ihre Sanierung zu gewährleisten oder die systemrelevanten Funktionen in einer funktionsfähigen Einheit weiterzuführen und die anderen Einheiten ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel abzuwickeln («Gone-concern»).

Dabei werden die Going-concern-Anforderungen gespiegelt, womit die beiden Grossbanken Gone-concern-Anforderungen von nochmals 5% für die Leverage Ratio und 14.3% bei den risikogewichteten Aktiven halten müssen.

Für nicht international tätige Banken steht Ausgestaltung der Notfallpläne noch aus

Bei den systemrelevanten Banken, die nicht international tätig sind, ist die Ausgestaltung ihrer im Gone-concern-relevanten Notfallpläne noch offen. Der konkrete Bedarf an Gone-concern-Anforderungen für diese Banken wird Gegenstand des nach Artikel 52 des Bankengesetzes bis Ende Februar 2017 zu verabschiedenden nächsten Evaluationsberichts des Bundesrates bilden.

Revision der Eigenmittelverordnung wird umgesetzt

Mit den Verordnungsänderungen soll zudem die am 19. Juni 2013 vom Parlament überwiesene Motion 12.3656 «Konkrete Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken in einer gesonderten Verordnung oder über eine zeitnahe Revision der Eigenmittelverordnung» umgesetzt werden.

Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die Eigenmittelanforderungen für alle Banken in einer gesonderten Verordnung zu regeln und dabei sicherzustellen, dass die Eigenmittelanforderungen an die systemrelevanten Banken und an die übrigen Banken unabhängig vom gewählten Berechnungsansatz in einem korrekten Verhältnis stehen und nicht wettbewerbsverzerrend sind.

Das EFD hat dazu eine «Regulierungsfolgenabschätzung» publiziert.

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