Die FINMA setzt die revidierten Eckwerte zur Vermögensverwaltung in Kraft
Die FINMA hat das Rundschreiben "Eckwerte zur Vermögensverwaltung" angepasst. Es tritt per 1.07.2013 in Kraft. Es präzisiert die Pflichten von Vermögensverwaltern und berücksichtigt die jüngste Rechtsprechung sowie das neue Kollektivanlagengesetz.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben "Eckwerte zur Vermögensverwaltung" revidiert. Es tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Das Rundschreiben definiert den Massstab, nach dem die FINMA Verhaltensregeln von Selbstregulierungsorganisationen der Vermögensverwaltungsbranche als Mindeststandard anerkennt.
BGE und KAG machten Anpassungen nötig
Anpassungen am Rundschreiben wurden laut FINMA aufgrund von Urteilen des Bundesgerichts zur individuellen Vermögensverwaltung sowie der Revision des Kollektivanlagengesetzes nötig. Betroffen waren vorab die Erkundigungspflichten (Risikoprofil des Kunden), Informationspflichten (Risikoaufklärung), Sorgfaltspflichten (Aktualisierungen des Risikoprofils) und die Pflicht zur Offenlegung von Retrozessionen.
Aufsichtsrecht darf nicht hinter Zivilrecht zurückfallen
Die Revision wurde von den Anhörungsteilnehmern mehrheitlich begrüsst. Inhaltlich gab es einige Änderungswünsche. Die FINMA hielt im Wesentlichen an ihren Vorschlägen fest, da diese die Rechtsprechung des Bundesgerichts nachvollziehen und das Aufsichtsrecht so nicht hinter das Zivilrecht zurückfällt.
Vorschläge fürs FIDLEG sind nicht enthalten
Die FINMA ging überdies nicht auf Vorschläge ein, die im Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) behandelt werden. Dies befindet sich gegenwertig in Ausarbeitung.
Die Branchenorganisationen haben nun Zeit, ihre Verhaltensregeln bis Ende 2013 anzupassen, wie die FINMA erklärt.
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