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Die FINMA gibt weitere Rundschreiben zu Basel III in die Anhörung

Mittwoch, 18.06.2014

FINMA-Direktor Mark Branson

Die FINMA hat die Anhörung zu weiteren Bestimmungen für die Umsetzung von Basel III in der Schweiz eröffnet. Dabei geht es insbesondere um die Eigenmittel der Banken und die Offenlegung.

Mit der Einführung des internationalen Bankenstandards Basel III müssen der FINMA unterstellte Finanzinstitute neue Regularien befolgen. Die FINMA hat nun die Anhörung für das Rundschreiben "Leverage Ratio Banken" eröffnet, um die notwendigen Berechnungsvorschriften in der schweizerischen Regulierung festzulegen. Basel III fordert eine ungewichtete Eigenmittelquote "Leverage Ratio" und ebenso, dass sowohl die "Leverage Ratio" als auch die Liquiditätskennzahl "Liquidity Coverage Ratio", zu deren Umsetzungsbestimmungen in der Schweiz bereits eine Anhörung stattgefunden hat, ab 2015 offengelegt werden. Vor diesem Hintergrund revidiert die FINMA das Rundschreiben "Offenlegung Banken". Die Anhörung für beide Rundschreiben dauert bis zum 31. August 2014, wie die FINMA mitteilt.

Internationale Standards sollen rechtzeitig eingeführt werden

Basel III verschärft die Anforderungen an das risikogewichtete Eigenkapitel der Banken und ergänzt diese mit der Leverage Ratio um ein einfaches, nicht risikobasiertes Mass. Als drittes Element kommen neue Standards hinzu, die Mindestanforderungen hinsichtlich der Liquidität definieren. Mit diesen Massnahmen sollen die Krisenresistenz des jeweiligen Instituts und jene des Bankensektors als Ganzes gestärkt werden.

Die in die Anhörung gegebenen Rundschreiben der FINMA bilden die Grundlage, damit in der Schweiz auch diese Etappe von Basel III rechtzeitig und entlang der internationalen Standards umgesetzt werden kann. Für die Einführung der "Leverage Ratio" bedeutet dies den ersten Schritt der Umsetzung (für Grossbanken existieren bereits Schweiz-spezifische Bestimmungen).

Für die "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) stellt die Regelung zur Offenlegung hingegen den letzten Schritt der Implementierung in der Schweiz dar. Die Umsetzungsbestimmungen der LCR waren bereits in Anhörung. Sie werden in Kürze veröffentlicht werden.

Übermässige Verschuldung des Bankensektors soll vermieden werden

Ziel der nicht risikobasierten Leverage Ratio ist es, eine übermässige Verschuldung des Bankensektors zu vermeiden. Die Leverage Ratio nach Basel III ist definiert als das Verhältnis zwischen dem anrechenbaren Kernkapital (Tier 1) und dem Gesamtengagement des jeweiligen Instituts. Die Leverage Ratio umfasst die Gesamtheit der Bilanz- und Ausserbilanzpositionen.

Das neue FINMA-Rundschreiben 2015/xx "Leverage Ratio" legt fest, wie dieses Gesamtengagement berechnet wird. Die Definition des anrechenbaren Kernkapitals folgt dabei den seit 2013 geltenden Vorgaben der Eigenmittelverordnung (ERV) und des FINMA-Rundschreibens 2013/1 "Anrechenbare Eigenmittel Banken".

Höhe der ab 2018 geltenden Leverage Ratio ist noch offen

Die erforderliche Höhe der ab 2018 geltenden Leverage Ratio wird der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erst nach einer Beobachtungsperiode festsetzen. Während dieser Periode werden auch derzeit noch offene Fragen zum Gesamtengagement geklärt.

Die gegenwärtig unverbindliche Richtgrösse für die Leverage Ratio liegt bei 3%. Dieser Wert kann sich jedoch nach der Beobachtungsperiode noch ändern. Entsprechend sind im heute in Anhörung gegebenen FINMA-Rundschreiben keine Mindestanforderungen an die Leverage Ratio für Banken und Effektenhändler enthalten.

Die Liquidity Coverage Ratio wird ab 2015 Mindeststandard

Für 2015 ist vorgesehen, dass die Banken und Effektenhändler sowohl die Leverage Ratio als auch die Quote des Liquiditätspuffers (Liquidity Coverage Ratio) offenlegen. Die LCR ist eine Kennzahl, die einen Liquiditätspuffer aus qualitativ hochwertigen liquiden Aktiva (High Quality Liquid Assets, z. B. schweizerische Bundesanleihen, Kantonsanleihen oder auch schweizerische Pfandbriefe) definiert. Dieser Puffer muss einer Bank zur Verfügung stehen, um für mindestens 30 Tage erhöhte Liquiditätsabflüsse zu decken (den sogenannten Nettomittelabfluss, der nach einem spezifizierten Stressszenario berechnet wird).

Die LCR wird 2015 als regulatorischer Mindeststandard für die Liquidität eingeführt und ist bereits im Rahmen der Liquiditätsverordnung festgelegt. Im heute veröffentlichten Anhörungsentwurf des FINMA-Rundschreibens 2008/22 "EM-Offenlegung Banken" soll nun geregelt werden, wie Levage Ratio und LCR ab 2015 offenzulegen sind. Effektenhändler haben keine Anforderungen in Bezug auf die LCR zu erfüllen.

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