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Die FINMA baut bei der Geldwäschereiregulierung Hürden für Fintech ab

Freitag, 18.03.2016

Die FINMA ermöglicht neu die Video- und Online-Identifizierung. Unnötige Hürden in der Regulierung will sie abbauen. Sie befürwortet zudem eine Bewilligungskategorie für Finanzinnovatoren sowie ein bewilligungsfreies Entwicklungsfeld.

Immer mehr Finanzintermediäre sprechen ihre Kunden über Internet und via mobile Geräte an. Vor diesem Hintergrund legt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Sorgfaltspflichten der Geldwäschereiregulierung in einem neuen Rundschreiben so aus, dass diese für ein digitales Umfeld anwendbar sind. Das Rundschreiben 2016/7 «Video- und Online-Identifizierung» trat am 18. März 2016 in Kraft.

Identifizierungsverfahren von Vertragsparteien ist nun über digitale Kanäle möglich

Im Zentrum dieser Regelungen steht die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über elektronische Kanäle. So wird es einem Finanzintermediär unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen neu erlaubt sein, eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden mittels Videoübertragung aufzunehmen. Die FINMA stellt damit die so erfolgte Identifizierung der Vertragspartei mit der persönlichen Vorsprache gleich. Weiter sollen auch andere Formen der Online-Identifizierung möglich sein. Das Rundschreiben erfasst unterschiedliche Ansätze, welche die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung über digitale Kanäle mit, aber auch ohne Video-Identifizierung ermöglichen.

FINMA will in der Regulierung Technologieneutralität herstellen

Die FINMA erachtet Innovation als einen wichtigen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Sie ist aber grundsätzlich neutral gegenüber bestimmten Geschäftsmodellen oder Technologien. Vor diesem Hintergrund prüfte die FINMA, ob einzelne Bestimmungen in den FINMA-Verordnungen und -Rundschreiben gewisse Technologien diskriminieren. Diese Prüfung ist nun abgeschlossen und die FINMA stellte aufgrund der prinzipienbasierten Regulierung nur sehr wenige solche Hindernisse fest.

Mit dem Rundschreiben «Video- und Online-Identifizierung» wird bereits eine bedeutende Hürde beseitigt. Das Rundschreiben «Eckwerte Vermögensverwaltung» schreibt bei bestimmten Verträgen die schriftliche Form vor. Diese soll nun beseitigt werden, um umfassende Technologieneutralität in der Regulierung herzustellen. 

FINMA befürwortet neue Bewilligungskategorie und «Sandbox»

Die FINMA befürwortet die Schaffung einer neuen Bewilligung für Finanzinnovatoren sowie eines bewilligungsfreien Entwicklungsfelds (sog. Sandbox). Die neue Bewilligungskategorie würde für Geschäftsmodelle zugänglich sein, die kein bankentypisches Geschäft betreiben aber gewisse Elemente der Bankentätigkeit benötigen, insbesondere eine beschränkte Entgegennahme von Kundengeldern ohne Ausgabe von Krediten.

Die Bewilligungsvoraussetzungen dafür könnten aufgrund der geringeren Risiken und des begrenzten Geschäftsfeldes weniger umfangreich ausfallen als bei einer Bankbewilligung. Die Bewilligung für Finanzinnovatoren könnte beispielsweise Dienstleistern zu Verfügung stehen, die nicht mehr als 50 Millionen Franken Einlagen entgegennehmen. Als Sicherheit müssten sie fünf Prozent der Einlagen, aber mindestens 300‘000 Franken Eigenkapital halten.

Mit dieser Bewilligung könnten die Hürden für den Markteintritt z.B. für Anbieter von Zahlungssystemen, Applikationen für die digitale Vermögensverwaltung aber auch Crowd-Plattformen gesenkt werden. Ein vollständig bewilligungsfreies Entwicklungsfeld insbesondere für Start-Up-Unternehmen wäre bis zu einer Schwelle von 200‘000 Franken Einlagen unabhängig von der Zahl der Einleger denkbar. Gegenwärtig diskutiert die FINMA ihre Ideen sowohl mit der Branche als auch mit den zuständigen Behörden. 

Die FINMA verfügt auf ihrer Internetseite über einen speziellen Bereich zum Thema Fintech. Dort werden sämtliche relevanten Informationen zum Thema gebündelt. Für die Fintech-Unternehmen richtete die FINMA zudem unter der E-Mail-Adresse fintech@finma.ch einen zentralen Zugang ein.

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