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Die BVG-Kommission will den Mindestzinssatz auf 1.25% senken

Montag, 31.08.2015

Die BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz zur Verzinsung der Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium ab 2016 von 1.75% auf 1.25% zu senken. Grund ist die negative Entwicklung von Anlage-Renditen.

Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) haben sich dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz auf Anfang 2016 von heute 1.75% auf 1.25% zu senken. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat.

Eine Mehrheit hat sich für 1.25% und gegen 1% ausgesprochen

Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0.75% bis 1.75%. Es wurde über verschiedene Varianten abgestimmt. In der Schlussabstimmung hat sich eine Mehrheit für 1.25% und gegen 1% ausgesprochen.

Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Zu berücksichtigen ist jedoch ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann. Die Vorsorgeeinrichtungen haben auch die gesetzliche Pflicht, Wertschwankungsreserven zu bilden, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen. Soweit nicht anderweitig finanziert, müssen sie auch die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtung mit dem Vermögensertrag decken.

Zahlen von Ende Juli suggerieren 1.25% als Maximum

Die von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes ergibt per Ende Juli einen Wert von 1.25%. Auf der Basis der Zahlen von Ende Juli und unter Berücksichtigung der Schwankungen der Märkte stellen 1.25% nach Ansicht der Kommission ein Maximum dar. Angesichts des aktuell sinkenden Preisniveaus ergebe dies eine gute Realverzinsung.

Der SVV propagiert einen Mindestzinssatz von 0.75%

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV schlägt demgegenüber einen Mindestzinssatz von 0.75% vor. Dafür spreche neben den Schwankungen der Märkte vor allem das Zinsniveau: Die Erträge sicherer Anlagen würden seit Jahren kontinuierlich sinken und bewegten sich auf historischen Tiefstständen. Sichtbarer Ausdruck davon seien Negativzinsen und Negativrenditen auf Bundesanleihen.

Der Mindestzinssatz sei für die Vorsorgeeinrichtungen eine Garantieverpflichtung. Er müsse deshalb so festgelegt werden, dass er auch tatsächlich erreichbar sei. Als Basis für den Mindestzinssatz könne somit nur der sogenannt «sichere», also mit Anlagen in Bundesobligationen realisierbare Zinssatz massgebend sein. Die BVG-Kommission setze mit dem von ihr vorgeschlagenen Wert für den BVG-Mindestzinssatz viel zu stark auf erhoffte Buchgewinne.

Travail.Suisse will den Mindestzinssatz bei 1.75% belassen

Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, ist enttäuscht, dass die BVG-Kommission dem Bundesrat für das Jahr 2016 eine Senkung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge auf 1.25% empfiehlt. Im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Schwankungen an den Anlagemärkten sei eine Festlegung so weit im Voraus nicht mehr zweckmässig, wie die Organisation argumentiert.

Travail.Suisse habe deshalb gefordert, den Mindestzinssatz unverändert bei 1.75% zu belassen und gleichzeitig eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner einzusetzen, welche eine modifizierte Formel sowie eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres prüfe (ex-post).

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