Sie befinden sich hier: Startseite » Aktuelle Themen » Artikel

Die „aggressive Steuerplanung“ dürfte für Unternehmen schwieriger werden

Dienstag, 06.10.2015

Für die Besteuerung von multinationalen Konzernen sollen künftig einheitliche Regeln gelten und sie soll transparenter sein. So will es die OECD. Gewinnverkürzungen und -verlagerungen sollen erschwert werden. Die Schweiz ist gefordert.

Die OECD hatte 2014 erste Empfehlungen vorgelegt, um mithilfe internationaler Koordination gegen legale Steuervermeidung in multinationalen Unternehmen vorzugehen. Damit entsprach sie dem Mandat der G20, welche die Organisation im November 2012 beauftragt hatten, Massnahmen gegen die sogenannte Aushöhlung der Steuerbasis und die Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) zu erarbeiten. Ziel ist, die Steuerbasis von Regierungen zu schützen und mehr Sicherheit für Steuerzahler zu schaffen, dabei aber auch Doppelbesteuerungen und Einschränkungen für grenzüberschreitende Wirtschaftsaktivitäten zu vermeiden. Aggressive Steuerplanung stelle ein ernstes Risiko für faire Steuersysteme weltweit dar, wie die OECD betont. Im BEPS-Aktionsplan von 2013 hatte die OECD 15 Schlüsselprobleme des gegenwärtigen Steuersystems identifiziert, die sie bis 2015 angehen wollte. Sie hat jetzt konkrete Empfehlungen ausgesprochen. Alle 13 Berichte werden den Finanzministern und Notenbankchefs der G20-Staaten am 8. Oktober 2015 in Lima und anschliessend am Treffen der Regierungs- und Staatschefs der G-20 vom 15. und 16. November 2015 in Antalya vorgestellt.

Ergebnisse gelten als neue Mindeststandards

Gewisse Ergebnisse gelten als neue Mindeststandards, zu deren Einhaltung sich alle G20-Mitgliedstaaten und OECD-Staaten verpflichten. Die Mindestanforderungen betreffen die länderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country Report), die Kriterien zur Besteuerung von Immaterialgütern (IP-Boxen), den spontanen Informationsaustausch über vorgängige Vereinbarungen über ein bestimmtes Unternehmensbesteuerungsregime (Rulings), den Zugang zum Verständigungsverfahren zur Streitbeilegung und die Aufnahme von Missbrauchsklauseln in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

Die OECD wird Kontrollsysteme errichten, um die Einhaltung der Mindestanforderungen durch die Mitgliedstaaten zu überwachen. Weitere Projektergebnisse von BEPS ergehen in Form von Empfehlungen, unter anderem die Vorschriften zur Begrenzung der Abziehbarkeit von Zinszahlungen oder die Vorschriften zur Neutralisierung der Auswirkungen von «Hybrid Mismatch Arrangements».

Kommt der automatische Informationsaustausch auch für Unternehmen?

Die aktuelle Unternehmenssteuerreform III in der Schweiz bezieht gewisse Projektergebnisse von BEPS bereits mit ein, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF unterstreicht. So sieht sie eine standardkonforme «IP-Box» (Patent- oder Lizenzbox) sowie die Aufhebung der international kritisierten Steuerregelungen vor. Für den Informationsaustausch über so genannte «Rulings» wird die Schweiz mit der Genehmigung des multilateralen Amtshilfeübereinkommens des Europarats und der OECD die erforderliche Rechtsgrundlage schaffen.

In Vorbereitung sind auch die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung der Country-by-Country Reports. Diese länderbezogene Berichterstattung ermöglicht einen Gesamtüberblick über die weltweite Aufteilung der Gewinne und Steuern von multinationalen Unternehmen.

EFD soll Vorschläge für die Umsetzung liefern

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nun beauftragt, Analysen und Vorschläge für die Umsetzung der Ergebnisse zu liefern. Damit will die Schweiz die internationalen Bestrebungen für mehr Transparenz und gleich lange Spiesse (Level Playing Field) bei der Besteuerung multinationaler Konzerne unterstützen. Als OECD-Mitglied habe die Schweiz sich aktiv am BEPS-Projekt beteiligt, wie das SIF erklärt.

Was die Empfehlungen angeht, die nicht in der Form von Mindeststandards ergehen, hat der Bundesrat das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Wirtschaftskreisen die Anpassung des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts im Lichte der internationalen Entwicklungen zu analysieren.

Anpassungen in den DBA könnten multilateral oder bilateral erfolgen

Bezüglich Missbrauchsklauseln in den Doppelbesteuerungsabkommen will die Schweiz den Arbeiten der OECD Rechnung tragen und entscheiden, ob sie die erforderlichen Anpassungen auf dem multilateralen oder auf dem bilateralen Weg vornimmt.

Anzeige
 
Twitterdel.icio.usgoogle.comLinkaARENAlive.comMister Wong
Copyright © 2011-2024 vorsorgeexperten.ch. Alle Rechte vorbehalten.