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Der SAV sagt Nein zur Vorlage der Altersvorsorgereform

Freitag, 14.04.2017

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die Nein-Parole zur Volksabstimmung über die Reform Altersvorsorge 2020 beschlossen. Die Arbeitgeber erteilen „einem unsolidarischen und unterfinanzierten AHV-Ausbau“ die Absage.

Die Mitglieder des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) haben sich an ihrer Vorstandssitzung gegen die Altersvorsorgereform 2020 ausgesprochen, über die das Stimmvolk am 24. September 2017 abstimmen wird. Die Arbeitgeber lehnen eine Vorlage ab, die das Parlament ihrer Meinung nach entgegen den Reformzielen und trotz der Ablehnung von «AHVplus» zu einer überladenen Ausbauvorlage umfunktioniert habe, statt die Altersvorsorge nachhaltig auf eine stabile finanzielle Basis zu stellen.

Kosten des AHV-Ausbaus übersteigen die Mittel bereits 2030

Die strukturellen Probleme, darunter die chronisch defizitäre AHV-Kasse und die Pensionierungswellen der geburtenstarken Jahrgänge, würden nicht nur ausgeblendet, sondern sogar verschärft. So würden die Kosten des AHV-Ausbaus bereits 2030 die Mittel übersteigen, die durch die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre frei werden, wie der SAV betont.

AHV-Ausbau erfolgt unsolidarisch

Eine weitere Schwäche der Reform liegt gemäss SAV im unsolidarischen Giesskannenprinzip des AHV-Ausbaus. Monatlich würden 70 Franken an alle Neurentner und sogar bis zu 226 Franken an alle Neurentnerehepaare verteilt, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, und ungeachtet dessen, ob sie von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge betroffen sind.

Viele bezahlen und nur wenige profitieren vom AHV-Ausbau

Der Ausbau, für den viele bezahlten und von dem nur wenige profitierten, führe zu einer AHV zweier Klassen, wie der SAV meint. Zu den grossen Profiteuren würde die Übergangsgeneration zwischen 45 und 65 Jahren gehören. Sie werde dank Zahlungen aus dem Sicherheitsfonds von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der zweiten Säule verschont und komme dennoch in den Genuss des AHV-Zustupfs von jährlich 840 Franken.

Reform gefährdet den Zusammenhalt zwischen den Generationen

Die Reform gefährde überdies den Zusammenhalt zwischen den Generationen, warnt der SAV. Auf der Verliererseite stünden bisherige Rentner, welche die berufliche Vorsorge aufgebaut hätten, aber selber keine Chance mehr hätten, ihre Pensionskassenrenten aufzubessern. Vielmehr müssten sie eine im Portemonnaie spürbare Erhöhung der Mehrwertsteuer verkraften, die den AHV-Ausbau mitfinanziere.

Schlechter gestellt würden – wie dies bereits bei der deutlich verworfenen AHVplus-Initiative der Fall gewesen wäre – ausgerechnet jene bedürftigen Rentner, denen im Gegenzug zum AHV-Zustupf die steuerbefreiten Ergänzungsleistungen (EL) gekürzt würden. Die grössten Lasten aber würden den Jungen und nachkommenden Generationen aufgebürdet. Sie bezahlten die Zeche für den AHV-Ausbau, da sie ab 2030 zusätzlich zur weiter wachsenden Anzahl Rentner für die ungedeckten Checks der Reform geradestehen müssten.

Ausbauvorlage reisst Löcher in AHV-Kasse und erhöht Druck zu weiteren Reformen

Eine Annahme der unterfinanzierten Ausbauvorlage würde laut SAV bereits mittelfristig (trotz der Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.6% sowie der Lohnbeiträge um total 0.7%) wieder grosse Löcher in die AHV-Kasse reissen und den Druck zu weiteren Reformen mit zwangsläufig einschneidenderen Sanierungen erhöhen.

Die nächste Reform müsse bereits 2025 umgesetzt werden. Der unsolidarische AHV-Ausbau für arm und reich erhöhe daher letztlich nur den Druck, das Rentenalter rascher anheben zu müssen.

Volksablehnung macht Weg frei für eine „echte Reform“

Lehne das Schweizer Volk die Vorlage am 24. September 2017 ab, würde der Weg endlich frei für eine echte Reform der Altersvorsorge für sichere Renten in beiden Säulen, so der SAV weiter. Denn ein Scheitern der Vorlage an der Urne bedeute nicht das Ende des Reformprozesses. Die zentralen Elemente seien bekannt und lägen auf dem Tisch.

Statt einer überladenen Reform brauche es danach zügig separate und verdaubare Portionen, wie sie die Wirtschaft seit Beginn des Reformprozesses stets gefordert habe. Dabei seien die heute selbst von linken Kreisen geforderten Massnahmen anzugehen:

  1. Die Angleichung des Rentenalters für Männer und Frauen auf 65 Jahre.
  2. Eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit angemessener Kompensation innerhalb der beruflichen Vorsorge, wozu der Nationalrat einen grundsätzlich gangbaren Weg vorgezeichnet habe.
  3. Die politischen und sozialpartnerschaftlichen Akteure müssten in einem sorgfältig zu erarbeitenden breiten Konsens aufzeigen, wie mittelfristig das immer schlechter werdende Umlageverhältnis in der AHV durch eine schrittweise und sozialverträgliche Erhöhung des Rentenalters langfristig sichergestellt werden könne.
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