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Der hypothekarische Referenzzinssatz sinkt auf 1.5%

Donnerstag, 01.06.2017

Der Referenzzinssatz für die Mieten ist um ein weiteres Viertelprozent auf ein neues Allzeittief gesunken. Mit Wirkung ab dem 2. Juni 2017 beträgt er nur noch 1.5%. Vermieter sollten ihre Mietzinse aufgrund der neuen Situation überprüfen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt neu 1.5% und liegt damit 0,25 Prozentpunkte unterhalb des letztmals publizierten Satzes. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Referenzzinssatz stützt sich auf Durchschnittszinssatz inländischer Hypothekarforderungen

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. März 2017 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1.64% auf 1.61% gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet 1.5% und gilt ab dem 2. Juni 2017. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1.38% sinkt oder auf über 1.62% steigt.

Für Mieter entsteht im Grundsatz ein Senkungsanspruch

Da der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal um 0,25 Prozentpunkte gesunken ist, ergibt sich für die Mietenden im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2.91%, falls der Mietzins bei der letzten Referenzzinssatzsenkung angepasst wurde

Basiert der Mietzins jedoch noch auf einem höheren Referenzzinssatz als 1.75%, resultiert eine grössere Mietzinsreduktion.

Ferner können weitere eingetretene Kostenänderungen (im Umfang von 40% der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung der Mietzinssenkung zu berücksichtigen ist.

Nächste Publikation ist für September vorgesehen

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO publiziert. Die nächste Publikation ist für den 1. September 2017 vorgesehen.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 12a der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).

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