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Der Gewerkschaftsbund warnt vor einem massiven Abbau der Pensionskassenrenten

Dienstag, 12.04.2016

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund erwartet für die Zukunft eine drastische Verschlechterung der Pensionskassenrenten. Schuld seien Senkungen der Umwandlungssätze im Überobligatorium, aber auch die Versicherungswirtschaft.

«Wer heute 50 ist, muss bei Renteneintritt mit massiv tieferen Renten rechnen», wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) gegenüber Medien erklärt. Dies zeige eine Auswertung des SGB von Daten bei über 60 Pensionskassen. Solle dem Verfassungsauftrag, die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise, auch in Zukunft nachgelebt werden, müsse der Rentenabbau gestoppt werden, fordert der SGB.

Versicherte müssen auf PK-Renten künftig eine Kürzung von bis zu 20% hinnehmen

«Quer durch die Schweiz ist bei den Pensionskassen ein bis vor kurzem nie vorstellbarer Rentenabbau im Gang», erklärt der SGB weiter. Die Umwandlungssätze seien bei Pensionskassen im überobligatorischen Teil auf breiter Front unter 6% gesenkt worden. Dies sei erst der Anfang. Einige grosse Pensionskassen drückten die Sätze gar unter 5%. Dies bedeute für die Versicherten ein Rentenabbau von bis zu 20% auf der PK-Rente.

Versicherungsgesellschaften fahren Gewinne zulasten der Versicherten ein

Hinzu komme, dass viele bei Sammelstiftungen versichert seien, bei denen Versicherungsgesellschaften auf dem Buckel der Versicherten satte Gewinne einfahren würden. Etwa mit dem Geschäft der Risikoversicherungen. Statt das Gros der Einzahlungen in den Sparprozess zu leiten und so ein anständiges Alterskapital zu äufnen, würden hier überdurchschnittlich viele Gelder in die Absicherung gegen Tod und Invalidität fliessen, kritisiert der SGB.

Verfassungsauftrag gerät ausser Reichweite

Unter dem Strich könnten die Renten aus AHV und Pensionskasse immer weniger "die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise" garantieren. Dieser Verfassungsauftrag gerät damit für immer mehr künftige Rentnerinnen und Rentner ausser Reichweite.

Versicherte müssten im BVG Alterskapital von 500‘000 Franken oder mehr ansparen

Betroffen seien nicht nur Menschen mit tiefen Erwerbseinkommen. Betroffen seien auch viele mit Löhnen um die 7000 Franken (monatlich). Wer in der zweiten Säule nicht mehr als ein Alterskapital von mindestens 500'000 Franken ansparen könne, werde mit den neuen Umwandlungssätzen eine PK-Rente erhalten, die zusammen mit der AHV-Rente die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise nicht mehr ermögliche.

Rentenabbau muss gestoppt werden

Solle dem Verfassungsauftrag in Zukunft nachgelebt werden, müsse der Rentenabbau gestoppt werden, fordert der SGB. Der einfachste und kostengünstigste Weg dazu sei, die AHV-Renten nach Jahrzehnten des Stillstands wieder zu verbessern, so wie es die Initiative AHVplus verlange.

Ein Zuschlag von 200 Franken für Alleinstehende und von 350 Franken für Ehepaare würde für alle mit unteren und mittleren Einkommen eine spürbare Verbesserung bringen, ist der SGB überzeugt.

Höhere AHV-Renten sind nicht gratis

Höhere AHV-Renten seien jedoch nicht gratis. Sie kosteten je 0,4 Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dem stehe eine Rentenerhöhung von 10% gegenüber. Müsse die gleiche Rentenerhöhung über die zweite oder dritte Säule angespart werden, würde dies ein Vielfaches kosten. Nicht zu vergessen sei dabei, dass die Lohnbeiträge an die AHV in den letzten 40 Jahren nie erhöht worden seien und seit 1975 stabil bei 8.4% (je 4.2% für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) lägen. Die Lohnbeiträge an die Pensionskassen seien in der Zwischenzeit im Schnitt auf über 18% angewachsen.

Um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, führe kein Weg an höheren AHV-Renten vorbei, doppelt der SGB nach. Denn in der AHV gebe es für einen Beitragsfranken mehr Rente als in jedem anderen Vorsorgesystem.

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