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Der Erfolg der Reform der Altersvorsorge ist für den Bundeshaushalt zentral

Freitag, 16.10.2015

Die Finanzkommission des Nationalrates fordert, dass die Ausgaben des Bundes für die AHV nach der Reform der Altersvorsorge 2020 nicht höher als heute seien. Wird die finanzpolitische Zielvorgabe nicht erfüllt, muss andernorts gespart werden.

​​Die Finanzkommission des Nationalrates (FK) befasst sich im Rahmen des parlamentarischen Mitberichtsverfahrens und basierend auf einen Mitberichtsentwurf der zuständigen Subkommission mit der Reform der Altersvorsorge 2020. Für die Finanzkommission ist dabei zentral, dass der Bundeshaushalt nach der Reform der AHV nicht höher belastet wird als heute. Im Voranschlag 2016 betragen die Ausgaben des Bundes für die AHV und die Ergänzungsleistungen zur AHV 9,113 Milliarden Franken.

Zusätzliche AHV-Ausgaben könnten Ausgaben für andere Aufgaben verdrängen

Die Finanzkommission verzichtet darauf, der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) konkrete Anträge zu stellen, wie diese finanzpolitische Zielsetzung erreicht werden könne. Die Frage der Finanzierung der AHV bildet ein wesentliches Element der Reformvorlage und wird somit von der federführenden Kommission behandelt.

Die Finanzkommission macht im Mitbericht aber darauf aufmerksam, dass die Ausgaben für die AHV andere Aufgabengebiete wie etwa Bildung und Forschung, Verkehr oder Landesverteidigung aus dem Bundeshaushalt verdrängen würden, sollte diese finanzpolitische Zielvorgabe nicht erfüllt werden.

Finanzkommission favorisiert Mehrwertsteuererhöhung

In der Frage, ob die Finanzierung der Reform der Altersvorsorge eher mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer oder eher mit einer Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge erfolgen sollte, spricht sich die Finanzkommission eher für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus.

Reformscheitern brächte Bundeshaushalt in grösste Schwierigkeiten

Für die Finanzkommission ist jedoch am wichtigsten, dass die Reform im Parlament oder bei einer allfälligen Volksabstimmung Zustimmung findet. Sollte sie scheitern, würde der Bundeshaushalt innert kürzester Zeit in grösste Schwierigkeiten geraten.

Dieser Zwang zum Erfolg der Reform müsse in die Überlegungen bei der Beratung der Vorlage im Parlament einfliessen. Die Kommission unterstützte die aus der vorberatenden Subkommission stammenden Vorschläge mit 15 Stimmen (7 Enthaltungen).

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