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Der Druck auf Schweizer Banken nimmt weiter zu

Dienstag, 06.05.2014

Der Würgegriff der US-Justiz zeigt Folgen: Schweizer Banken wie die UBS rüsten sich nicht nur für Busszahlungen, sondern beginnen, die rechtlichen und betrieblichen Strukturen anzupassen.

Im Steuerstreit mit den Schweizer Banken setzen die USA mehr Druck auf: US-Justizminister Eric Holder kündigte an, die Ermittlungen unter anderem gegen die Credit Suisse, die er jedoch nicht namentlich erwähnte, vorantreiben und nach dem Motto «No bank is too big to jail» Strafklage einreichen zu wollen, wie verschiedene Medien berichteten.

Busse für die Credit Suisse könnte in Milliardenhöhe ausfallen

Letztlich aber wolle die US-Justiz die Grossbank Credit Suisse, die auch eine wichtige Arbeitgeberin in den USA ist, nicht in ihrer Existenz gefährden, so heisst es. Die Klage könnte also auch eine Konzerntochter betreffen. Fest zu stehen scheint, dass man die Bank büssen wird, um den Steuerstreit beizulegen. Dies wohl in Form einer Vereinbarung mit Schuldeingeständnis der Credit Suisse. Ein Insider in den USA will wissen, dass sich diese Busse auf bis zu 1,6 Milliarden Dollar belaufen könnte, wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf eine ungenannte Quelle berichtet.

Gegen die UBS hatten die USA 2009 auf eine Klage verzichtet. Beobachter begründeten dies mit den Auswirkungen der Finanzkrise und der Unsicherheit an den Finanzmärkten. Die UBS musste mittels eines Vergleichs für ihre Steuerdelikte eine Busse in Höhe von 780 Millionen Dollar bezahlen.

Banken fürchten US-Strafklagen und hohe Bussen

US-Justizminister Eric Holder stellte in seiner Botschaft am Montag weiter klar, dass kein Finanzinstitut sich «über dem [US-]Gesetz» wähnen dürfe. Dies lässt Schweizer Banken, die gemäss dem sogenannten Bankenprogramm der USA als Kategorie-1-Banken klassiert wurden, befürchten, ihnen könne von Seiten der USA nun ähnliches wie der Credit Suisse widerfahren. Für diese Banken könnten Strafklagen und entsprechende Bussen existenzgefährdend sein.

US-Bankenprogramm sollte Sicherheit bringen

Nach dem US-Bankenprogramm haben die USA Banken in vier Kategorien unterteilt. Zur ersten Kategorie zählen jene Banken, die schon in Verfahren mit der amerikanischen Justiz involviert sind. Sie sind bestrebt, Vergleiche abzuschliessen. Sie können nicht am Bankenprogramm teilnehmen bzw. darauf hoffen, straffrei auszugehen.

Die zweite Kategorie Banken umfasst Banken, die annehmen müssen, dass sie gegen US-Recht verstossen haben. Sehr viele Schweizer Banken haben sich dieser Kategorie angeschlossen. Diese Banken sind angehalten, die US-Behörden umfassend zu informieren. Sie werden Bussen zahlen müssen, sollen im Gegenzug strafrechtlich aber nicht belangt werden.

Banken der zweiten Kategorie müssen mit hohen Bussen rechnen. Wie viel sie tatsächlich bezahlen müssen, ist von der Höhe der unversteuerten Vermögenswerte und vom Datum der Kontoeröffnung einer US-steuerpflichtigen Person abhängig.

Banken der dritten Kategorie müssen beweisen, nicht gegen US-Recht verstossen zu haben, in dem sie einen unabhängigen Prüfer bestimmen, der für die Bank zuhanden der US-Justiz einen Bericht verfasst. Bei falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben droht den Banken die Strafverfolgung.

Banken der vierten Kategorie müssen ihre Unschuld nicht beweisen und können sich auf die Definitionen gemäss dem FATCA-Abkommen berufen.

Strukturanpassungen der UBS sollen Existenz sichern

In dem Bestreben, Risiken besser abzugrenzen und die Abwicklungsfähigkeit für den Notfall zu erhöhen, gab etwa die UBS heute zusammen mit ihrem Quartalsergebnis weitere Pläne zur Änderung ihrer Rechtsform bekannt. Sie beabsichtigt, eine Konzernholdinggesellschaft zu etablieren, welche auf einem Aktientausch im Verhältnis 1:1 basiert. Nach Abschluss der Transaktion will sie eine ergänzende Kapitalrückzahlung von mindestens CHF 0.25 je Aktie an die Aktionäre der neuen Konzernholdinggesellschaft vorschlagen. Mit dem Konzernumbau will die UBS im späteren Jahresverlauf beginnen, vorausgesetzt, sie erhält die regulatorischen Bewilligungen dazu.

Erhöhte Abwicklungsfähigkeit kann zu Eigenmittelrabatt führen

Die UBS geht weiter davon aus, dass die Massnahmen zur erhöhten Abwicklungsfähigkeit ihr ermöglichen werden, einen Eigenmittelrabatt unter den schweizerischen «Too big to fail»-Bestimmungen zu beanspruchen. Dieser Rabatt hätte für die UBS eine Senkung der Gesamtkapitalanforderungen zur Folge.

UBS etabliert Tochtergesellschaft in der Schweiz

Wie bereits 2013 bekannt gegeben, plant die UBS Mitte 2015 die Gründung einer neuen Tochterbank in der Schweiz. Die künftige Tochtergesellschaft dürfte den Bereich Retail & Corporate sowie das in der Schweiz gebuchte Wealth Management-Geschäft umfassen, was jedoch noch nicht abschliessend festgelegt sei, wie die UBS betont.

UBS Limited trägt Risiken in Grossbritannien

In Grossbritannien rechnet die UBS damit im 2. Quartal 2014 mit der Implementierung des überarbeiteten Geschäfts- und operativen Modells von UBS Limited zu beginnen. UBS Limited soll künftig den grösseren Teil der mit ihren Geschäftsaktivitäten verbundenen Risiken und Chancen tragen. Dazu will die UBS AG die Kapitalisierung von UBS Limited entsprechend erhöhen.

Zwischenholdinggesellschaft fasst Geschäfte in den USA zusammen

In den USA will die UBS den neuen Regeln für ausländische Banken gemäss dem «Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act» entsprechen. Zu diesem Zweck will sie eine Zwischenholdinggesellschaft errichten, unter der sie alle Geschäfte der UBS AG mit Ausnahme ihrer US-Zweigniederlassungen bis zum 1. Juli 2016 zusammenfasst. Ausserdem werden sämtliche US-Tochtergesellschaften der UBS unter einer eigenen Zwischenholdinggesellschaft zusammengefasst.

Mit diesen Strukturanpassungen hofft die UBS, mögliche weitere Risiken abgrenzen zu können.

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