Der BVG-Mindestzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent
Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für 2015 bei 1,75%. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte dies dem Bundesrat im September empfohlen.
Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind gemäss Gesetz die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Während die Rendite der Bundesobligationen auf tiefen Werten verharrt, haben sich die Anleihen und Liegenschaften gut entwickelt. Trotz der gegenwärtigen Schwankungen an den Aktienmärkten ist eine Senkung des geltenden Satzes von 1,75% nicht angebracht, ist der Bundesrat überzeugt. Die tiefen Zinssätze sprechen aber auch gegen eine Anhebung. In Anbetracht dieser Situation ist eine Änderung des Mindestzinssatzes nicht notwendig, hat der Bundesrat entschieden.
Die Eidgenössische Kommission für Berufliche Vorsorge hatte an ihrer Sitzung vom 1. September 2014 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1,75% zu empfehlen.
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