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Der Bundesrat will der EU Amtshilfe in Steuersachen leisten und die Zinsbesteuerung neu verhandeln

Mittwoch, 09.10.2013

Der Bundesrat stimmt der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen mit der OECD bzw. dem Europarat zu. Er strebt zudem Revisionsverhandlungen über das mit der EU abgeschlossene Zinsbesteuerungsabkommen an.

Der Bundesrat hat weitere Massnahmen zur Umsetzung seiner Finanzmarktpolitik im Steuerbereich getroffen. Er hat der Unterzeichnung des OECD-/Europarats-Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen zugestimmt. Ausserdem hat er einen Mandatsentwurf für Revisionsverhandlungen über das mit der EU abgeschlossene Zinsbesteuerungsabkommen verabschiedet.

Übereinkommen bietet Rahmen für die steuerliche Zusammenarbeit

Das Übereinkommen wurde bisher von mehr als 50 Ländern unterzeichnet. In rund 30 Ländern ist es bereits in Kraft, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF in einer Mitteilung schreibt.

Das multilaterale Übereinkommen biete für die steuerliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten einen Rahmen. Sein modulares System sehe vielfältige Formen der Zusammenarbeit im Steuerbereich vor. So auch für den Informationsaustausch auf Anfrage und den spontanen Austausch von Informationen.

Für den automatischen Informationsaustausch braucht es eine Zusatzvereinbarung

Der automatische Informationsaustausch sei – als eine Option – ebenfalls im Übereinkommen vorgesehen. Dazu sei jedoch eine Zusatzvereinbarung zwischen den beteiligten Staaten erforderlich.

Übereinkommen hilft, die Integrität des Finanzplatzes zu wahren

Die Schweiz bekennt sich laut SIF seit März 2009 zur Einhaltung internationaler Standards in Steuerfragen. Die Unterzeichnung des OECD-/Europarats-Übereinkommens unterstreiche daher ihren Willen, diese Standards zu erfüllen.

Weiter wolle die Schweiz ihr Engagement bei der weltweiten Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterstreichen, was dazu beitrage, die Integrität und Reputation ihres Finanzplatzes zu wahren.

Übereinkommen untersteht ordentlichem Genehmigungsverfahren

Die Konvention soll das ordentliche Genehmigungsverfahren – Vernehmlassung der interessierten Kreise, Botschaft des Bundesrates an das Parlament, Genehmigung durch das Parlament und fakultatives Referendum – durchlaufen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, nach der Unterzeichnung eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen.

Das Zinsbesteuerungsabkommen soll neu verhandelt werden

Der Bundesrat hat ausserdem einen Mandatsentwurf für Revisionsverhandlungen über das mit der EU abgeschlossene Zinsbesteuerungsabkommen verabschiedet. Der Entscheid steht in Beziehung zum Mandat, das der EU-Finanzministerrat (Ecofin) am 14. Mai 2013 für Verhandlungen der EU-Kommission über eine Anpassung der mit der Schweiz und anderen Drittstaaten abgeschlossenen Zinsbesteuerungsabkommen verabschiedet hat. Die EU will damit die Anpassung dieser Abkommen an die geplante Revision der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie sicherstellen.

Der Mandatsentwurf, den das EFD in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erarbeitet hat, wird den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen unterbreitet. Anschliessend wird der Bundesrat das definitive Mandat verabschieden, worauf die Verhandlungen mit der EU-Kommission aufgenommen werden können. Der Inhalt des Mandats bleibt vertraulich.

Abkommen wird nur bei Gegenleistungen verhandelt

Die Schweiz habe sich bereits seit 2009 gesprächsbereit über eine Revision des Abkommens zur Beseitigung bestehender Lücken gezeigt, so das SIF weiter. Eine Anpassung des Abkommens soll jedoch nur dann vereinbart werden, wenn im Rahmen von MIFID eine befriedigende Lösung bei der Ausgestaltung der Drittstaatenregelung für die Erbringung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen gefunden wird.

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