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Der Bundesrat will das Einlegerschutzsystem verbessern

Mittwoch, 15.02.2017

Geht eine Bank in der Schweiz Konkurs, greift das Einlegerschutzsystem. Danach sind privilegierte Einlagen bis zu 100‘000 Franken durch esisuisse gesichert. Dieses System soll nun durch eine Reihe von Massnahmen gestärkt werden.

Der Bundesrat will das Einlegerschutz- bzw. Einlagensicherungssystem stärken. Er hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis Ende November 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung der entsprechenden Gesetze auszuarbeiten.

Die Expertengruppe zur «Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie» verabschiedete im Dezember 2014 Empfehlungen zur Stärkung des Einlegerschutzsystems. Im Mai 2015 beauftragte der Bundesrat das EFD, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen. Die verwaltungsinternen Arbeiten wurden vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in Zusammenarbeit mit der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Schweizerische Nationalbank (SNB) sowie in Konsultation mit der Bankenbranche vorgenommen. 

Auf Basis der erfolgten Analyse und unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen im Sinne eines Kompromisses hat der Bundesrat nun die folgenden drei Massnahmen beschlossen.

Auszahlungsdauer für gesicherte Einlagen soll verkürzt werden

Im Falle eines Bankenkonkurses soll erstens die Auszahlungsdauer für gesicherte Einlagen verkürzt werden. Bei der Festlegung der neuen gesetzlichen Frist will sich die Schweiz an den relevanten internationalen Standards orientieren, die eine Auszahlungsfrist von 7 Arbeitstagen vorsehen. Für die Umsetzung soll den Betroffenen ein Zeitrahmen von mindestens 5 Jahren gewährt werden. Die Rollenverteilung zwischen der Trägerin der Einlagensicherung (esisuisse) und der FINMA wird nicht verändert.

Einlagensicherung soll durch die Hinterlegung von Wertschriften gestärkt werden

Die Finanzierung der Einlagensicherung soll zweitens durch die Hinterlegung von Wertschriften im Umfang von 50% der Beitragsverpflichtungen der Banken gestärkt werden. Damit wird sichergestellt, dass auch jene Banken, welche die Einlagensicherung in einem Krisenfall beanspruchen, ihrer Beitragsverpflichtung als Systemteilnehmer nachkommen.

Haltung von Liquidität für allfällige Abflüsse an die Einlagensicherung entfällt

Die Anforderung an die Banken zur Haltung von Liquidität für allfällige Abflüsse an die Einlagensicherung entfällt. Die verbleibenden 50% der Beitragsverpflichtungen der Banken werden in Form der bisherigen Ex-post-Finanzierung beibehalten. Auf einen Systemwechsel hin zur Äufnung eines Ex-ante-Fonds soll verzichtet werden.

Beitragsverpflichtungen der Banken sind seit 2006 deutlich gesunken

Die Systemobergrenze soll drittens auf 1.6% der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen festgelegt werden. Diese Beitragsverpflichtungen der Banken sind seit 2006 deutlich von 2.4% auf heute 1.4% gesunken. Dabei darf die nominelle Grenze von 6 Milliarden Franken nicht unterschritten werden.

Mit einer Hinterlegung von 50% der Verpflichtungen wird gemäss Bundesrat die Vergleichbarkeit mit der Regelung in der EU hergestellt, wobei die Entwicklungen dieser Vorgaben im Ausland weiterhin zu verfolgen seien.

Regulierungslücke im Bereich des Anlegerschutzes soll geschlossen werden

Im Weiteren beabsichtigt der Bundesrat, eine bestehende Regulierungslücke im Bereich des Anlegerschutzes zu schliessen. Die Verpflichtung zur getrennten Verwahrung (Segregierung) von Eigen- und Kundenbeständen kontenverbuchter Vermögenswerte soll neu für die gesamte Verwahrungskette im Inland gelten.

Der Bundesrat bestärkt die esisuisse zudem darin, ihren Bekanntheitsgrad bei den Bankkunden zu erhöhen sowie die Öffentlichkeit regelmässig zu informieren.

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