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Der Bundesrat sieht von weiteren Massnahmen zur Dämpfung der Nachfrage nach Hypotheken vorläufig ab

Mittwoch, 02.07.2014

Der Bundesrat begrüsst die von der Bankiervereinigung vorgeschlagenen Selbstregulierungsmassnahmen gegen eine Überhitzung auf dem Hypothekarmarkt. Er sieht deshalb bis auf weiteres von der Einführung zusätzlicher Massnahmen ab.

Der Bundesrat begrüsst es, dass die Bankiervereinigung in ihren Richtlinien die Mindestanforderungen zur Vergabe von Hypotheken erhöht hat, und sieht deshalb bis auf Weiteres von der Einführung zusätzlicher Massnahmen zur Dämpfung der Nachfrage nach Hypotheken ab. Er will die Entwicklung auf den Hypothekar- und Immobilienmärkten aber weiter verfolgen.

Ungleichgewichte im Hypothekar- und Immobilienmarkt haben sich weiter vergrössert

Die Ungleichgewichte im Hypothekar- und Immobilienmarkt haben sich in den letzten Quartalen weiter vergrössert. Die Zunahme der Hypothekarkredite und der Immobilienpreise hat sich zwar etwas abgeschwächt, der Anstieg ist aber nach wie vor stärker als jener der Einkommen.

Von Immobilienmärkten ging in der Vergangenheit immer wieder ein beträchtliches Risiko für die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der öffentlichen Finanzen sowie auch für die Finanzstabilität aus. Fallende Immobilienpreise können längere Rezessionen auslösen und zu grossen Verlusten bei Banken führen. Entwicklungen hin zu immer grösseren Ungleichgewichten geben deshalb Anlass zur Besorgnis.

Bundesrat begrüsst vorgeschlagene Selbstregulierungsmassnahmen der SBVg

Eine Zinserhöhung hätte eine dämpfende Wirkung auf die Dynamik des Immobilien- und Hypothekarmarktes. Vorläufig wird aber nicht mit einer Normalisierung der Zinsen gerechnet. In einer solchen Situation stehen Massnahmen im Vordergrund, welche die Nachfrage nach Wohneigentum und Hypothekarkrediten dämpfen.

Am 23. Juni 2014 hat die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) gestützt auf die bestehende gesetzliche Grundlage die Anpassung von zwei Selbstregulierungsrichtlinien mit Wirkung auf den Hypothekarmarkt beschlossen. Bei der Revision wurde insbesondere die Frist für die Amortisation der Hypothekarschuld auf 2/3 des Belehnungswerts der Liegenschaft von bisher 20 Jahren auf neu 15 Jahre verkürzt, wobei die Amortisation in regelmässigen Tranchen beziehungsweise linear erfolgen muss. Die FINMA hat die angepassten Selbstregulierungsrichtlinien heute als Mindeststandard anerkannt.

Bundesrat sieht von weiteren Massnahmen vorläufig ab

Die höheren Mindestanforderungen bei der Vergabe von Hypotheken stellen aus Sicht des Bundesrates einen weiteren Schritt dar, um gegen ein übermässiges Wachstum der Preise und Hypothekarkredite auf den Immobilienmärkten vorzugehen. Sie könnten dazu beitragen, das Risiko eines weiteren Aufbaus der Ungleichgewichte zu reduzieren. Der Bundesrat sieht deshalb vorläufig von weiteren Massnahmen ab.

Er hat gleichzeitig das EFD beauftragt, die Lage auf den Immobilien- und Hypothekarmärkten weiter zu beobachten. Sollten sich die Ungleichgewichte auf den Kreditmärkten entgegen den Erwartungen erneut verschärfen, wird der Bundesrat Ende Jahr über die Einführung von zusätzlichen nachfrageseitigen Massnahmen befinden.

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