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Der Automatische Informationsaustausch in Steuersachen Schweiz-EU steht

Mittwoch, 25.11.2015

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der EU verabschiedet und den Räten zur Genehmigung vorgelegt. Das Abkommen soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen mit der EU verabschiedet. Das Abkommen war vom 27. Mai bis zum 17. September 2015 Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens. Dabei haben die Teilnehmer die Vorlage mehrheitlich begrüsst. Sie muss nun noch von den eidgenössischen Räten genehmigt werden. Das Abkommen Schweiz-EU soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden. Dies, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen werden.

AIA-Standard der OECD wurde vollständig übernommen

In das neue Abkommen wurde der globale AIA-Standard der OECD vollständig übernommen. Zur Übernahme dieses globalen Standards haben sich bisher rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, bekannt. Das Abkommen Schweiz – EU gilt für die Schweiz in Bezug auf alle 28 EU-Mitgliedstaaten.

Abkommen ersetzt bestehendes Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz – EU

Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, welches das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz – EU ersetzt, jedoch die bestehende Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernimmt. Dies ist im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes.

Vergangenheitsregularisierung ist mit Abkommen weitgehend gelöst

In diesem Zusammenhang konnten auch beim Marktzugang in den EU–Raum einzelne Fortschritte erzielt werden. Namentlich konnten mit der Europäischen Kommission erste exploratorische Gespräche über die Möglichkeit eines sektoriellen Finanzdienstleistungsabkommens (FDLA) aufgenommen werden, um dessen Machbarkeit und Eckwerte zu klären. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden AIA-Abkommen mit der EU kann auch die Vergangenheitsregularisierung mit den Nachbarstaaten und wichtigen EU-Mitgliedstaaten als weitgehend gelöst betrachtet werden.

AIA-Abkommen mit der EU wurde bereits im Mai 2015 in Brüssel unterzeichnet

Der Bundesrat hatte am 8. Oktober 2014 die Verhandlungsmandate zur Einführung des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit Partnerstaaten beschlossen, nachdem die Mandate im Vorfeld mit den zuständigen parlamentarischen Kommissionen und den Kantonen konsultiert worden waren. Die Verhandlungen mit den Partnerstaaten wurden in der Folge aufgenommen. Das AIA-Abkommen mit der EU wurde am 27. Mai 2015 in Brüssel unterzeichnet.

Die Vorlage untersteht der Genehmigung durch das Parlament und dem fakultativen Referendum.

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