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Das Parlament stimmt der Rentenreform zu – das Volk muss noch überzeugt werden

Freitag, 17.03.2017

Die Vorlage zur Rentenreform hat mit einer nur knappen Mehrheit die Hürde im Parlament genommen. Somit kommt sie am 24. September vors Volk. Die politischen Gegner wetzen bereits wieder die Klingen.

In einer äusserst knappen Abstimmung hat die Vorlage „Altersvorsorge 2020“ am Donnerstag die entscheidende Hürde im Parlament genommen. Dabei hat sich die Mitte-Links-Koalition durchgesetzt, welche die AHV für Neurentner um 70 Franken erhöhen will. Sie will damit die Rentenausfälle ausgleichen, welche durch die Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule entstehen.

Grünliberale verhalfen der Vorlage zum Durchbruch

Dieses Konzept hatten Vertreter von CVP und SP im Jahr 2015 in der Ständeratskommission entworfen. Denn die CVP war von Anfang an der Meinung, dass gegen den Widerstand der Linken keine Rentenreform zu haben sei. Der Pakt, dem sich auch die Grünen und die BDP anschlossen, hielt bis zum Schluss. Hinzu kamen letztlich noch die Grünliberalen, die das Lager wechselten. Sie hatten den AHV-Zuschlag zwar stets bekämpft, wollten die Reform aber nicht daran scheitern lassen. Die beiden Lega-Vertreter in der SVP-Fraktion hatten schon vorher erklärt, ihren eigenen Weg gehen zu wollen. Und so kamen im Nationalrat die benötigten 101 Stimmen zusammen, die der Vorlage zum Durchbruch verhalfen. Im Ständerat war die Vorlage ungefährdet.

FDP und SVP lehnten den AHV-Zuschlag ab

Die Vertreter von SVP und FDP hingegen bezeichneten es als verantwortungslos, die nachkommenden Generationen mit einer AHV-Erhöhung zu belasten, welche die heutigen Rentner ausschliesse und die nur wenige künftige Rentner tatsächlich nötig hätten.

Vorlage verlangte von allen Parteien Zugeständnisse 

Doch „Kröten schlucken“ müsse letztlich jeder, so das Argument der Reform-Befürworter. So muss die Linke nun die eigene Basis für eine Reform gewinnen, die Frauen neu bis 65 Jahre arbeiten lässt und BVG-Versicherten einen Verlust von 12% ihrer Pensionskassenrenten beschert. Für Gewerkschaften und Frauenorganisationen ist dies schwer verdaulich. Letztlich hatten SP und Gewerkschaften die angestrebte Umwandlungssatzsenkung 2010 zum Absturz gebracht. 

Reformvorlage dürfte für viele Wähler schwer zu verstehen sein

Ein AHV-Zuschlag von 70 Franken verkauft sich den Stimmbürgern gut. Dass dies auch für Arbeitgeber 0.3% mehr Lohnprozente bedeutet, oder der AHV nach 2030 ein umso grösseres Loch in der Kasse droht, dürfte für die Gegner schwieriger zu erklären sein. Der Arbeitgeberverband etwa warnt, dass 2030 nicht einmal mehr ein Rentenalter von 67 Jahren ausreichen werde, um das Loch in der AHV zu stopfen. Der Gewerbeverband bedauert, dass für eine "Scheinreform" die junge Generation die Zeche zahlen solle.

FDP-Fraktionschef Ignazio Cassis jedenfalls hält die Vorlage für so komplex, dass sie nicht einmal alle Ratsmitglieder verstanden hätten, wie er gegenüber Bundeshausmedien äusserte. Der Tessiner Nationalrat befürchtet, dass auch die Stimmbevölkerung überfordert und nur für die einfachen Argumente offen sein könnte.

Pensionskassenverband zeigt sich erleichtert

Erleichtert zeigt sich hingegen der Pensionskassenverband ASIP, dessen Mitglieder unter dem hohen Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge leiden. Er sieht die Reform als Chance. Die Gewerkschaften freuen sich, dass nicht nur die Reformblockade durchbrochen wurde, sondern auch das Tabu einer AHV-Erhöhung.

Reform der Altersvorsorge kommt in September vors Volk

Die Reform der Altersvorsorge kommt am 24. September vors Volk. Die Zustimmung von Volk und Ständen ist nötig, weil für eine Mehrwertsteuer-Erhöhung die Verfassung geändert werden muss. Da die Räte Verfassungs- und Gesetzesänderung verknüpft haben, gilt der Urnengang für das gesamte Reformpaket. Eine Unterschriftensammlung erübrigt sich somit.

Findet die Reform eine Mehrheit, werden Anfang 2018 jene Änderungen in Kraft gesetzt, die die AHV betreffen. Die Mehrwertsteuer wird um 0.3% erhöht. Davon bekommen die Konsumentinnen und Konsumenten nichts mit, weil gleichzeitig die IV-Finanzierung ausläuft.

2019 treten die Anpassungen bei der beruflichen Vorsorge in Kraft, 2021 kommt eine weitere Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0.3%. Und in einigen Jahren wird der Bundesrat schon die nächste Rentenreform aufgleisen müssen. Die AHV ist nur bis 2030 finanziert.

Quelle des Textes ist die SDA.

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