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Bundesrat beschliesst Massnahmen zur Stärkung des Bankenplatzes

Freitag, 01.06.2012

Der Bundesrat hat ein Paket von Massnahmen beschlossen, um den schweizerischen Bankenplatz zu stärken. Neben der Totalrevision der Eigenmittelverordnung zählen dazu vor allem Massnahmen, welche die Eigenmittel der Banken stärken sollen.

Mit einer Totalrevision der Eigenmittelverordnung sind die Banken ab 1. Januar 2013 gehalten, die neuen Regeln des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht („Basel III“) einzuhalten. Zusätzlich müssen Grossbanken, deren Ausfall die schweizerische Volkswirtschaft erheblich schädigen würde, künftig ergänzende Anforderungen bei den Eigenmitteln und der Risikoverteilung einhalten sowie der Aufsichtsbehörde eine wirksame Notfallplanung vorlegen. Teil des Pakets sind zudem zwei Sofortmassnahmen, mit denen ein Mechanismus für die Aktivierung eines antizyklischen Puffers eingeführt und eine verstärkt risikoorientierte Unterlegung mit Eigenmitteln bei Hypothekarkrediten verlangt wird, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung schreibt.

Basel III wird ins schweizerische Recht überführt

Die als «Basel III» bezeichneten Vorgaben des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht werden mit der neuen Eigenmittelverordnung ins schweizerische Recht überführt. Danach sollen die Banken qualitativ besseres Eigenkapital halten müssen. Sie müssen über Mindesteigenmittel von 8% und einen zusätzlichen Eigenmittelpuffer von 2,5% jeweils der risikogewichteten Positionen (RWA) halten, wobei 7% aus hartem Kernkapital (im wesentlichen Aktienkapital und Reserven) bestehen müssen. Damit sollen sie ihre Fähigkeit verbessern, in schwierigen Zeiten Verluste zu tragen. Die neuen Regeln zur Risikoverteilung sollen zudem die Verflechtung innerhalb des Bankensektors verringern und die Abhängigkeit unter den Banken und insbesondere von systemrelevanten Banken reduzieren, so das EFD weiter.

Für systemrelevante Banken gelten höhere Eigenmittelanforderungen

Systemrelevante Banken müssen gleichzeitig die besonderen Anforderungen aus der Änderung des Bankengesetzes vom 30. September 2011 (too big to fail) erfüllen, welche die Totalrevision umsetzt. Die höheren Eigenmittelanforderungen gelten parallel zu den Anforderungen von Basel III. Sie bestehen aus einer Basiskomponente von 4,5% und einem Eigenmittelpuffer von 8,5% der RWA. Die Bank muss die beiden Komponenten mit mindestens 10% hartem Kernkapital erfüllen. Rund 3% können mit sogenannten Contingent Convertible Bonds (CoCos) erfüllt werden, also mit Fremdkapital, das im Fall einer Krise der Bank in Eigenkapital umgewandelt wird oder auf das der Gläubiger entschädigungslos zu verzichten hat.

Als zusätzliche Anforderung müssen systemrelevante Banken eine progressive Komponente halten, die von der Bilanzgrösse und vom Marktanteil der betroffenen Bank abhängt. Neben den risikoabhängigen Eigenmittelanforderungen müssen die Eigenmittel einer Bank aber auch den Anforderungen an die Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio) genügen. Dabei dürfen die Eigenmittel 4,56% des Gesamtengagements, bestehend aus der Bilanzsumme und bestimmten Ausserbilanzpositionen, nicht unterschreiten (Stand der Kapitalisierung Ende 2009). Für die zusätzlichen Anforderungen ist eine stufenweise Einführung bis 2018 vorgesehen.

Zusätzlich ist eine Notfallplanung nötig

Die systemrelevanten Banken müssen der Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA schliesslich auch eine Notfallplanung vorlegen und darin aufzeigen, wie sie die Fortführung der für die Schweiz systemrelevanten Funktionen im Falle drohender Insolvenz sicherstellen. Diese Regeln sind in der geänderten Bankenverordnung enthalten, welche zusammen mit der neuen Eigenmittelverordnung auf den 1. Januar 2013 in Kraft treten soll. Die Verordnungsbestimmungen für die systemrelevanten Banken müssen vorgängig noch vom Parlament genehmigt werden.

Zwei Massnahmen gelten sofort

Zwei Massnahmen in der geltenden Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat beschlossen hat, sind sofort umzusetzen. Die eine Massnahme schafft die Grundlage für den sogenannten antizyklischen Puffer, mit welchem von den Banken höhere Eigenmittel bis zu 2,5% der RWA verlangt werden können. Damit soll ihre Widerstandsfähigkeit bei übermässig stark wachsenden Krediten gestärkt oder einem übermässigen Kreditwachstum entgegengewirkt werden. Sind die Voraussetzungen dazu gegeben, soll die Schweizerische Nationalbank, nach Konsultation mit der FINMA, dem Bundesrat Antrag auf Aktivierung des Puffers stellen.

Die andere Massnahme verlangt von den Banken eine höhere Eigenmittelunterlegung bei der Belehnung von Wohnliegenschaften, sofern der Kreditnehmer nicht einen Mindestanteil an eigenen Mitteln einbringt, die nicht aus der zweiten Säule stammen oder er seinen Hypothekarkredit nicht angemessen amortisiert.

FINMA anerkennt Selbstregulierung der Banken für Hypothekarkreditvergabe

Die Banken haben die Minimalanforderungen für die Hypothekarkreditvergabe in einer Selbstregulierung festgelegt, welche von der FINMA als Mindeststandard anerkennt wurde. Danach hat der Mindestanteil der nicht aus der zweiten Säule stammenden eigenen Mittel mindestens 10% des Belehnungswertes zu betragen. Gleichzeitig ist die Hypothekarschuld von Wohnliegenschaften innert 20 Jahren auf maximal zwei Drittel des Belehnungswertes zu amortisieren.

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