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AXA Winterthur senkt die Umwandlungssätze in der überobligatorischen Vorsorge

Montag, 07.04.2014

Unter dem Motto «Weniger Umverteilung – mehr Generationen-Fairness» kündigt die AXA Winterthur Umwandlungssatzsenkungen in zwei ihrer Stiftungen per 1. Januar 2015 an. Dies, weil die Renten immer länger ausgerichtet werden müssten.

Mit dem Ziel, das Vollversicherungsmodell nachhaltig zu stärken, hat die AXA Winterthur beschlossen, auf die unvermindert weiter steigende Lebenserwartung sowie die anhaltend tiefen Zinsen zu reagieren. Sie senkt daher den Umwandlungssatz in der überobligatorischen Vorsorge der «AXA Stiftung Berufliche Vorsorge» und der «AXA BVG-Stiftung Westschweiz» per 1. Januar 2015: bei den Männern von 5,835% auf 5,604% und bei den Frauen von 5,574% auf 5,480%.

In einem fiktiven Beispiel rechnet sie vor, dass sich für einen typischen Versicherten mit 300 000 Franken im obligatorischen und 200 000 Franken im überobligatorischen Teil der zweiten Säule daraus eine Reduktion der künftigen Altersrente von 39 Franken pro Monat ergäbe.

Angenommene Anlagerendite kann nicht mehr erreicht werden

Laut AXA Winterthur hat die steigende Lebenserwartung zur Folge, dass die Renten immer länger ausgerichtet werden müssten. Gleichzeitig sei damit zu rechnen, dass die bisher angenommene Anlagerendite wegen des tiefen Zinsniveaus langfristig nicht mehr erreicht werden könne. Beides zusammen führe mit dem heutigen Umwandlungssatz zu einer rasch wachsenden Lücke zwischen benötigtem und zum Zeitpunkt der Pensionierung tatsächlich vorhandenem Altersguthaben. Die Differenz müsse aus dem Anlageertrag und der Risikoprämie finanziert werden.

Die Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern macht jährlich Millionen aus

Ein weiteres Argument für die AXA Winterthur ist die Umverteilung von den Aktiven zu den Rentnern. Durch diese Umverteilung zulasten der aktiven Versicherten entgingen diesen im Durchschnitt rund 800 Franken pro Jahr an möglichem Zusatzertrag auf ihrem Alterskapital. Allein bei der AXA Winterthur belaufe sich die Umverteilung von den aktiven Versicherten zu den Rentnern auf über 300 Millionen Franken pro Jahr.

Obligatorische Vorsorge, Kapitalbezüge und laufende Renten sind nicht betroffen

Mit der Anpassung des Umwandlungssatzes in der überobligatorischen Vorsorge will die AXA Winterthur einen ersten Schritt zur Wiederherstellung der Generationen-Fairness machen, wie sie erklärt. Auf Altersguthaben in der obligatorischen Vorsorge, Kapitalbezüge und laufende Renten habe die Änderung aber keinen Einfluss.

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