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Altersvorsorge 2020: «Finanzierungslücken werden zulasten Junger reduziert»

Montag, 19.01.2015

Die Altersvorsorgereform 2020 würde die AHV-Finanzierungslücke um die Hälfte reduzieren. Die ungedeckten Leistungsverpflichtungen in der beruflichen Vorsorge würden um bis zu 30% verringert. Dies jedoch zulasten der Jungen.

«Die Reform Altersvorsorge 2020 wäre ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, denn sie würde die Finanzierung der 1. und 2. Säule vorübergehend stabilisieren», sagte Andreas Schlatter, Mitglied der eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge und Global Head of Distribution UBS Global Asset Management. Die Finanzierungslücke in der AHV würde von 173,4% auf 82% des Bruttoinlandprodukts und die ungedeckten Leistungsverpflichtungen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge würden um bis zu einem Drittel verringert, wie die Resultate der UBS-Studie «Altersvorsorge 2020: Erste Schritte auf einem langen Weg» zeigen, welche Ökonomen des UBS Chief Investment Office Wealth Management und Forscher der Universität Freiburg im Breisgau erarbeitet haben.

Grosse Einzelmassnahmen sollen Finanzierungslücken reduzieren

Die Reform Altersvorsorge 2020 umfasst insbesondere grosse Einzelmassnahmen. Die grösste Finanzierungswirkung bringt etwa die maximale Mehrwertsteuererhöhung um 1,5 Prozentpunkte; sie verringert die AHV-Finanzierungslücke um 72 Prozentpunkte gemessen am BIP. Diese Massnahme belastet laut UBS aber primär die jungen und zukünftigen Generationen. Angestrebt wird auch eine Harmonisierung des Rentenalters von Frauen und Männern, was die Finanzierungslücke um weitere 15,1 Prozentpunkte des BIP reduzieren würde. Auch die Neuausrichtung der Witwenrenten auf die Kinderbetreuung trägt 10,2 Prozentpunkte des BIP zur Reduktion bei. Die Flexibilisierung des Rentenbezugs, die Vereinfachung der Finanzflüsse zwischen Bund und AHV sowie die Vorbezugs-Sonderregelung für Personen mit niedrigen Einkommen belasten die AHV langfristig hingegen um 9,6 Prozentpunkte des BIP.

Steigende Lebenserwartung überholt Herabsetzung des Mindestumwandlungssatzes

Laut der UBS-Studie wird durch die Reform auch die Nachhaltigkeit der 2. Säule verbessert. Die vorgeschlagene Herabsetzung des Mindestumwandlungssatzes im BVG-Obligatorium von 6,8% auf 6,0% wird jedoch schon bald durch die steigende Lebenserwartung überholt sein. Die ungedeckten Leistungsverpflichtungen in der 2. Säule verringern sich durch die Reform um zwischen 0% und 30%.

Ergänzende Massnahmen würden die Sanierungslast verteilen

Die finanzielle Stabilität der 1. und 2. Säule würde durch die Reform jedoch nur vorübergehend und nicht vollständig wiederhergestellt, so die Autoren weiter. Um die mittel- bis langfristige Finanzierung der Altersvorsorge zu garantieren, müsse die Reform in Zukunft durch weitere Massnahmen ergänzt werden. «Die Nachhaltigkeit des Vorsorgesystems wird erst erreicht, wenn versicherungsmathematische und demografische Fakten entpolitisiert Eingang in unserem Vorsorgesystem gefunden haben – dies ist in der Reform Altersvorsorge 2020 noch nicht erfolgt», wie Veronica Weisser, Ökonomin und Vorsorgeexpertin von UBS, erklärt.

Ergänzende Massnahmen, etwa eine Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung oder eine zeitweise Aussetzung der Anpassung der AHV-Renten an die Lohn- und Inflationsentwicklung, würden die Sanierungslast etwas gleichmässiger auf die Generationen verteilen, sind die Autoren überzeugt.

Zukünftige Generationen müssen sich auf höhere Belastungen einstellen

Trotzdem müssen sich zukünftige Generationen auf höhere Belastungen einstellen. «Auf Dauer müssen auch in der Schweiz das Rentenalter und die Steuern erhöht werden, um die Finanzierung der Sozialsysteme zu ermöglichen», ergänzte Prof. Bernd Raffelhüschen, Leiter des Forschungszentrums Generationenverträge an der Universität Freiburg und Mitautor der Studie.

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